Schweigepflichtsenbindungerklärung ?

Morgen,
was ist damit gemeint. Der genau Wortlaut ist:

„Im Informationsblatt"Datenschtzeinwilligusgerklärung und Schweigepflichtserklärung“ (lag leider nicht dabei)befinden sich wichtige Informationen zur Schweiepflichtentbindung. Sie haben diese gelesen und geben mit Ihrer Unterschrift an die dort abgedruckten Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung für die Antrags- und Leistungsprüfung ab. Deise Einwilligung ist Inhalt dieses Antrages und wird wichtiger Bestandteil des Vertrages."

Was wird damit gemeint, und was würde passieren, wenn man ankreuze, dass die Erklärung nicht abgebe?

schönes Wochenende

naseweis

Guten Morgen,

ich nehme an Du hast das im Rahmen einer Kranken- oder Lebens-/Rentenversicherung bekommen, richtig?

Es geht dabei darum, dass Du Deinen Arzt von der Schweigepflicht entbindest, also der Versicherer beim Arzt nachfragen kann, z. B. bei Diagnosen, die Du zum Zeitpunkt der Antragstellung hattest.

Viele Grüße

Andreas

Mahlzeit,

geht es um einen VErtragsabschluss für eine Unfall (o.ä.)-Versicherung? oder um einen "Schadens"fall?

Da ich gerade selbst eine SChweigepflichtentbindung unterschreiben muss, habe ich gestern meinen Orthopäden gefragt, ob das üblich ist und wie ich mich verhalten soll.

Mir wurde geantwortet: wenn eine generelle Schweigepflichtsentbindung zu Vertragsabschluss gefordert wird, dann ist diese unrechtmäßig. Dies darf der Versicherer nicht (dies gilt in meinem Fall für eine Unfallversicherung, ob das nun für eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsvers, auch so gilt, kann ich nicht sagen).

Im Falle eines Unfallschadens, für den ich Schmerzensgeld haben möchte, gebe ich nur für diesen Fall und den behandelnden Arzt, der auch nur zu diesem Unfall Auskunft gibt die Erlaubnis.

Gruß
Demenzia

hallo,

… was würde passieren, wenn man
ankreuze, dass die Erklärung nicht abgebe?

damit würde man aus sicht des versicherers sehr schlüssig erklären, den vertrag nicht zu wollen. :wink:

bei allen zukünftigen anträgen wäre wahrheitsgemäß anzugeben, dass man schonmal eine ablehnung hatte … mit der wirkung, dass auch die abgelehnt werden.

lg dev

Nabend,

es geht um eine Zahnzusatzversicherung. mir ist nur nicht klar, ob die Schweigepflichtsenbindung dann für immer gilt oder nur für die Antragsstellung.

Adressen von Ärzten werden nicht gefordert, darum schließe ich ja die Entbindung zur Antragserstellung schon mal fast aus.

Hi Naseweis,

eigentlich ist das nur eine akademische Frage.

Du bist nämlich auch in Zukunft verpflichtet, dem Versicherer alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören natürlich auch Befundberichte, Röntgenbilder oder Modelle beim Zahnarzt.

Eine generelle Schweigepflichtsentbindung wird oft von einigen Ärzten als Grund dafür angegeben, keine Auskünfte zu geben. Unrechtmäßig (wie in einem vorhergehenden Posting behauptet) ist eine solche generelle Schweigepflichtentbinung aber natürlich nicht. Die Frage ist vielmehr, ob diese im Einzelfall gültig ist. Die Ärzte wollen sich damit juristisch absichern (kann man verstehen), führt aber letztendlich für Dich nur zu zeitlichen Verzögerungen.

In so einem Fall musst Du dann eine nämlich eine gesonderte Schweigepflichtsentbindung abgeben. Tust Du das nicht, verstößt Du gegen Deine Pflicht, die Unterlagen zu besorgen. Das führt dann wieder dazu, dass Du keine Leistung bekommst.

Also im Grunde genommen hast Du nichts davon, diese nicht zu unterzeichnen, außer Aufwand zu erzeugen.

Grüße Bernhard.