Hallo,
hoffe mal, bin im richtigen Brett. Ich muss demnächst in eine psychosomatische Klinik. Bin seit längerem krank und beziehen Krankengeld. Um dieses zu erlangen, musste ich der Krankenkasse unterschreiben, dass ich alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreie.
Wie weit geht das jetzt? Ich meine, was erfährt die Krankenkasse im Ernstfall? Nur Diagnose und Prognose oder auch Einzelheiten? Da müsste ich mir dann schon sehr genau überlegen, was ich dem Psychodoc anvertraue - schließlich möchte ich nicht, dass ein wildfremder Krankenkassenmensch intime Details über mich erfährt…
Vielen Dank sagt schon mal
Felicia
Hallo Felicia,
die Krankenkasse hat einen Medizinischen Dienst, der die Befunde und Berichte der behandelnden Ärzte überprüfen kann und bei Leistung auch tut.
VG Gisélle
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Wie weit geht das jetzt? Ich meine, was erfährt die
Krankenkasse im Ernstfall? Nur Diagnose und Prognose oder auch
Einzelheiten? Da müsste ich mir dann schon sehr genau
überlegen, was ich dem Psychodoc anvertraue - schließlich
möchte ich nicht, dass ein wildfremder Krankenkassenmensch
intime Details über mich erfährt…
Gute Besserung und alles erdenklich Gute!
Die Kasse erfährt im prinzip alles, was sie zur Entscheidung über Leistungspflicht benötigt!
Das musst Du ertragen - Du willst ja schließlich auch etwas! Das Andere für Deine Kosten aufkommen! Deshalb muss die Kasse prüfen, ob das im Sinne des Kollektivs richtig ist!
Wegen dem eigenen Interesse an heilung solltest Du dem Arzt alles erzählen was notwenig ist! Jedes andere Verhalten wäre eine Schädigung des Kollektivs und sollte mit Leistungsverweigerung beantwortet werden!
Thorulf Müller
Hallo,
wenn man denn so gar kein Vertrauen in die Schweigepflicht seiner Krankenkasse hat kann man sicherstellen, dass ärztl. Befunde
ausschliesslich nur dem Medizinischen Dienst zur Verfügung gestellt werden. Natürlich müssen die behandelnden Ärzte im Rahmen ihrer
Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse direkt Rede und Antwort
stehen und auch der Versicherte kann durch die Kasse befragt werden
(gerade bei psychsomatischen Erkrankungen kann dies der Fall sein).
Der Arzt hat aber die Möglichkeit detaillierte Befundberichte direkt dem Medizinischen Dienst zu übersenden. Grunbdsätzlich ist zu sagen,
dass nur beim Krankengeldbezug so etwas vorkommt oder wenn eine
Leistung beantragt wird, die nicht in den Leistungskatalog passt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Der Arzt hat aber die Möglichkeit detaillierte Befundberichte
direkt dem Medizinischen Dienst zu übersenden.
Hallo Günter,
erstmal danke für deine Antwort. Dass die Kasse einen detaillierten Befundbericht kriegt, ist schon okay. Ich habe nur ein Problem damit, dass unter Umständen alles, was ich in der Klinik beispielsweise dem Psychotherapeuten erzähle, iregnwelche wildfremden Menschen lesen. Gerade bei einer Psychotherapie geht es ja auch richtig ans Eingemachte - da werde ich Dinge erzählen müssen, mit denen ich bisher noch mit keinem Menschen - egal wie nahestehend - gesprochen habe. Und dann der Gedanke, dass da Menschen, die ich nicht mal kenne, ihre Nasen reinstecken und sich drüber mokieren - da dreht sich mir alles um. Wie gesagt, dass die Kasse einen Bericht über Befunde und Prognosen kriegt, ist logisch und völlig okay. Aber das, was ich mit dem Therapeuten bespreche, sollte doch einen Vertrauensschutz genießen. Sonst geh ich lieber zum Pfarrer und erzähl dem meinen Film, der ist wenigstens ans Beichtgeheimnis gebunden 
Liebe Grüße
Felicia
Hallo,
also diese „Befürchtungen“ kann ich dann wirklich zerstreuen - solche
Sachen erfährt nicht einmal der Gutachter vom Medizinischen Dienst -
warum auch ??
Entlassungsberichte fassen zusammen, gehen aber nicht so ins Detail.
Gruss
Czauderna
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Hallo Thorulf,
entweder bist du Angestellter einer Krankenkasse oder einer BG oder einfach unwissend.
Alleine der Ausspruch: „Schädigung eines Kollektivs“ haut mich vom Hocker!
Du hast eigentlich in der Thematik keine Ahnung.
Dafür kannste aber bestimmt nichts!
VG Gisélle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Giselle,
wasm soll dieser Satz ???
Hallo Thorulf,
entweder bist du Angestellter einer Krankenkasse …
VG Gisélle
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich bin weder Angestellter einer Kasse noch einer BG! Ich bin UB privater Krankenversicherer und gesetzlicher Krankenkassen!
Fakt ist, das nicht alles was sinnvoll ist auch notwendig ist!
Gezahlt werden soll das Notwendige, nicht das Sinnvolle! In der GKV kommt dann der Wirtschaftlichkeitsfaktor hinzu!
Wenn eine Kasse Geld ausgibt, dann sollte sie auch prüfen ob das wirklich notwendig ist. Dazu benötigt man Unterlagen. Das macht der medizinische Dienst oder Vertrauensärzte. Die müssen in die Akten sehen und dürfen auch Wissen, was der Hintergrund ist. Die unterliegen auch der Schweigepflicht.
Werden Kosten ungeprüft übernommen, so wird das Kollektiv durch Anspruchsdenken geschädigt!
Da kann ja jeder kommen und sagen ich brauche dies und das und ihr dürft nicht nachsehen warum!
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
mal davon abgesehen dass Du vollkommen recht hast (wieder einmal),
bist Du ganz sicher, nicht doch freier Mitarbeiter einer GKV-Kasse zu sein ??
Falls wir uns nicht mehr lesen - frohe Weihnachten !!
Gruss
Günter
Hallo Günter,
die Wünsche zurück - die zu Weihnachten - bis Neujahr haben wir ja noch ein paar Tage.
Klar bin ich freier Mitarbeiter einer Krankenkasse - eine Frage des Standpunktes und der Sichtweise!