Schweigepflichtverletzung

Hallo Experten,

folgende Frage. Das geschiedene Paar A & B haben ein gemeinsames Kind, welches aufgrund schulischer Probleme bei einer Psychotherapeutin in Behandlung ist (Vorgespräche).

Da A & B zerstritten sind finden die Elterngespräche getrennt statt.

A eröffnet nun der Psychotherapeutin, dass er demnächst mit B umziehen wird und dies B noch nicht mitgeteilt hat, da er dies zunächst mit dem Jugendamt besprechen will.

Eine Woche später telefoniert B mit der Psychotherapeutin. In diesem Gespräch teilt die Psychotherapeutin dies der B mit.

Meine Frage: Liegt in diesem Fall eine Verletzung der Schweigepflicht vor?

Viele Grüße

Andreas

Meine Frage: Liegt in diesem Fall eine Verletzung der
Schweigepflicht vor?

Ich würde sagen nein, weil es sich um keine medizinische Information handelt.

Nordlicht (IANAL)

Die Geschichte ergibt für mich keinen Sinn.

A eröffnet nun der Psychotherapeutin, dass er demnächst mit B
umziehen wird und dies B noch nicht mitgeteilt hat, da er dies
zunächst mit dem Jugendamt besprechen will.

A und B sind ein Paar, und A beschließt einen Umzug mit B, und B weiß noch nix davon? Oder will A vielleicht mit dem Kind abhauen; das wäre was ganz anderes.

Die Psychologin könnte sich wegen

http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

strafbar gemacht haben. Womöglich ist sie dabei aber auch gerechtfertigt, denn mit dem Kind einfach wegzugehen, ist auch strafbar:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

Levay

Schätzelein,

Bitte nicht Dinge in Texte interpretieren, die ich nicht
schreibe.

Wenn ich das nicht getan hätte, würde A immer noch mit B
umziehen wollen.

Das ist richtig, war aber eher ein Schreibfehler, als ein Denkfehler, oder? Hab vorher geschrieben, dass A und B geschieden sind und ich denke aus dem Sinnzusammenhang ergibt sich, dass ich mich verschrieben habe.

A hat B dies später schriftlich mitgeteilt, nachdem
mit Anwältin und Jugendamt Rücksprache gehalten wurde.

Na und? Die Mitteilung ändert doch nichts daran, dass das
verboten ist. Man bleibt auch ein Dieb, wenn man seine Tat
vorher ankündigt. Kindesentziehung ist und bleibt strafbar,
das muss ich nichts in deinen Text hineininterpretieren.

Aha, es ist also verboten mit seinem Kind umzuziehen? Also sagen wir mal so, in diesem vollkommen konstruierten Fall sieht es so aus, dass das Kind beim A lebt. Es bestehen Besuchskontakte mit B.

Kommen wir zur Analyse des §235 StGB

Zitat> (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Zitat> wird bestraft, wer
Zitat> 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Zitat> Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List

A sagt Kind: Wir wollen umziehen, kommst Du mit? (Kurzform)

WO ist Drohung mit empflindlichen Übel, wo ist List, wo Gewalt?

Zitat> oder
Zitat> 2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
Zitat> den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger Zitat> entzieht oder vorenthält.

A ist Vater von Kind, also Angehöriger

Zitat> (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Zitat> Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
Zitat> 1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
Zitat> 2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht Zitat> worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

Schubidu, A zieht innerhalb Deutschlands um. Und jetzt???

Nehmen wir an, A zieht aus finanziellen Gründen von einer Hartz IV Wohnung aufgrund Lottogewinns in seine neue 18 Zimmer Villa und will nicht, dass die Ex-Frau das vorzeitig erfährt. Die Villa ist 5 - 500 m/cm/dm/km/Lichtjahre von der bisherigen Wohnung entfernt, aber immer noch in Deutschland.

WOW erstaunlicherweise habe ich eine ganz andere Frage gestellt, ich glaube, wenn ich meine Frage (überarbeitet: ersetze das erste „B“ im dritten Absatz durch „DAS KIND“) so ansehe, dass der Inhalt der Frage das Thema Schweigepflicht war, oder? Hatte ich durch die Überschrift „Schweigepflichtverletzung“ irgendwelche Fragen in Richtung Kindesentziehung gestellt? NEIN!

Also kommen wir nochmal zu meiner Frage, anders gestellt:

Liegt in diesem Fall eine Verletzung der => Schweigepflicht DIE FRAGE NACH DER SCHWEIGEPFLICHTVERLETZUNG

Hallo,

Schätzelein,

hmm, klingt für mich nicht sehr respektvoll, aber geht mich ja nix an.

Anscheinend hat Levay eine seiner Antworten gelöscht.
Wundert mich auch nicht, wenn ich diese Antwort von dir lese.

Man kann sich auch selbst ins Knie schießen indem man hilfreiche, engagierte Experten vergrault und von diesen dann auch keine Hilfe mehr erwarten kann.

Nur weil sie sich erlaubten eine wichtige, aber nicht gefragte Zusatzinformation zu liefern, die den Fragesteller potenziell vor einer Straftat schützen könnte.

TM

Bitte nicht Dinge in Texte interpretieren, die ich nicht
schreibe.

WOW erstaunlicherweise habe ich eine ganz andere Frage
gestellt, ich glaube, wenn ich meine Frage (überarbeitet:
ersetze das erste „B“ im dritten Absatz durch „DAS KIND“) so
ansehe, dass der Inhalt der Frage das Thema Schweigepflicht
war, oder? Hatte ich durch die Überschrift
„Schweigepflichtverletzung“ irgendwelche Fragen in Richtung
Kindesentziehung gestellt? NEIN!
Also kommen wir nochmal zu meiner Frage, anders gestellt:
Gegeben sei zudem, dass andere Straftatbestände oder
Ordnungswidrikeiten oder sonstige Dinge nicht zu prüfen sind,
AUSSER:
===========> DIE FRAGE NACH DER SCHWEIGEPFLICHTVERLETZUNG

Hallo,

Man kann sich auch selbst ins Knie schießen indem man
hilfreiche, engagierte Experten vergrault und von diesen dann
auch keine Hilfe mehr erwarten kann.

ich stelle immer mehr fest, dass man auf eine direkte Frage nie die Antwort bekommt die man braucht, sondern dummes Herumgeplänkel.

Nur weil sie sich erlaubten eine wichtige, aber nicht gefragte
Zusatzinformation zu liefern, die den Fragesteller potenziell
vor einer Straftat schützen könnte.

Interpretationen ohne Fakten sind wohl so ziemlich sinnfrei. Vor allem, wenn wir von unseren wohlgeschätzten anonymisierten und entfremdeten Fällen sprechen.

Ich hatt eine ziemlich deutliche Frage gestellt, stattdessen bekam ich (per eMail, diese wurde dann wieder glöscht) eine vollkommen unqualifizierte Antwort.

Dummerweise erhielt ich (mal wieder) keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Belehrung, die jeder Grundlage entbehrt.

Ich denke ich formuliere ziemlich eindeutig und bitte, bevor gleich irgendjemand anfängt, wieviel Zeit die armen Experten damit verbringen ihre Freizeit zu opfern und hier den noch viel ärmeren Fragestellern zu antworten, solltest Du bedenken, dass meine Reaktion eventuell darauf basiert, dass ich hier teiweise vollkommmenen Unfug zu lesen bekomme.

Viele Grüße

Andreas

P.S.: Wiewäre es mal mit der Diskussion der eigentlich gestellten Frage, oder wird hier generell nur dämlich gelabert?

Hilfe Moderator!!!
Hallo Mod,

aufgrund der Tatsache, dass fast immer, wenn ich eine direkte Frage stelle interpretierte oder ungenaue, teilweise sogar dämliche Kommentare kommen, möchte ich bitten, diesen Thread zu löschen.

Ich gelobe Besserung, indem ich zukünftig keine Fragen hier mehr stellen werde und stelle auch sofort meine Tätigkeit als Experte ein.

Vielen Dank und letztmalig viele Grüße

Andreas

P.S.: Wiewäre es mal mit der Diskussion der eigentlich
gestellten Frage, oder wird hier generell nur dämlich
gelabert?

Wenn man sich benimmt wie eine offene Hose, bekommt man auch nur dämliches Gelaber zurück.

Plonk!

Hallo,

Interpretationen ohne Fakten sind wohl so ziemlich sinnfrei.
Vor allem, wenn wir von unseren wohlgeschätzten anonymisierten
und entfremdeten Fällen sprechen.

trotzdem hätte es in diesem Fall nicht gereicht beim jugendamt vorzusprechen, da bei einem gemeinsamen sorgerecht eben das einverständinis des Expartners für den Wohnortwechsel des gemeinsamen Kindes vorliegen muss. Alein darauf wurde hingewiesen, und das war anscheinend auch gut so, da dies in dem fiktiven Fall wohl doch nicht so klar war :wink:

Ich hatt eine ziemlich deutliche Frage gestellt, stattdessen
bekam ich (per eMail, diese wurde dann wieder glöscht) eine
vollkommen unqualifizierte Antwort.

Aus Unwissenheit hält man manches für unqualifiziert :wink:
Hinterher stellt sich evtl. heraus, dass die Unqualifizierung in der eigenen Unwissenheit lag, und nicht in der Antwort :wink:

Dummerweise erhielt ich (mal wieder) keine Antwort auf meine
Frage, sondern eine Belehrung, die jeder Grundlage entbehrt.

Dann mach dich doch zusätzlich anderswo schlau, wenn du den aussagen hier nicht vertraust, oder sie für unzureichend erachtest.

Auf schlecht Forumsdeutsch: Google doch. (ich mag diese hinweise nicht, aber bei dir scheinen sie angemessen und dienen hervorragend meinem Agressionsabbau)

TM

Pardon,

Ich hatt eine ziemlich deutliche Frage gestellt, stattdessen
bekam ich (per eMail, diese wurde dann wieder glöscht) eine
vollkommen unqualifizierte Antwort.

Aus Unwissenheit hält man manches für unqualifiziert :wink:
Hinterher stellt sich evtl. heraus, dass die Unqualifizierung
in der eigenen Unwissenheit lag, und nicht in der Antwort :wink:

Nochmals zur Verdeutlichung: Das Thema Jugendamt, Gericht, Ex-Partner, Kindesentziehung usw. stand nicht zur Debatte, sondern die Schweigepflichtsfrage, aber das hat hier offenbar keine Relevanz.

Dummerweise erhielt ich (mal wieder) keine Antwort auf meine
Frage, sondern eine Belehrung, die jeder Grundlage entbehrt.

Dann mach dich doch zusätzlich anderswo schlau, wenn du den
aussagen hier nicht vertraust, oder sie für unzureichend
erachtest.

Ich bin des lesens mächtig und bis auf Nordlicht bekam ich (mal wieder) keine Antwort auf die eigentliche Frage, sondern (auch noch) eine FALSCHE Antwort auf ein Thema (Kindesentziehung), nach dem ich nicht gefragt habe.

Auf schlecht Forumsdeutsch: Google doch. (ich mag diese
hinweise nicht, aber bei dir scheinen sie angemessen und
dienen hervorragend meinem Agressionsabbau)

Ja, genau das werde ich in Zukunft tun!

Gruß

Andreas

Nochmals zur Verdeutlichung: Das Thema Jugendamt, Gericht,
Ex-Partner, Kindesentziehung usw. stand nicht zur Debatte,
sondern die Schweigepflichtsfrage, aber das hat hier offenbar
keine Relevanz.

Vielleicht verstehst du es nur nicht. Also:

  1. Dooooch, das ist von Relevanz. Ich bin auf deine Schweigepflichtsfrage eingegangen und habe den möglicherweise erfüllten Straftatbestand genannt.

  2. Der Hinweis, dass man mit einem Kind nicht einfach so abhauen darf, war ein kostenloser Zusatzhinweis; auch wenn das nicht Gegenstand deiner Frage war, verstehe ich die Aufregung darum nicht. Ein freundlicher Hinweis und Rat kann doch nicht schaden.

  3. Wenn du 2. anders siehst, musst du immerhin noch bedenken, dass - und das habe ich schon in meiner ersten Antwort an dich geschrieben! - es sehr wohl einen Zusammenhang zu der Schweigepflicht gibt. Man könnte nämlich immerhin erwägen, ob die Tat der Psychologin wegen einer drohenden Straftat gerechtfertigt war. Dann hätte sie sich nicht strafbar gemacht. Und das war doch schließlich deine Frage.

Dummerweise erhielt ich (mal wieder) keine Antwort auf meine
Frage

Doch.

sondern eine Belehrung, die jeder Grundlage entbehrt.

Nein. § 235 StGB ist hier nicht in jedem Fall, aber womöglich erfüllt. Dass das „jeder Grundlage“ entbehren soll, leuchtet überhaupt nicht ein.

Ich bin des lesens mächtig und bis auf Nordlicht bekam ich
(mal wieder) keine Antwort auf die eigentliche Frage

Doch, lies doch noch mal nach. Ich habe dir den Straftatbestand genannt.

sondern
(auch noch) eine FALSCHE Antwort auf ein Thema
(Kindesentziehung), nach dem ich nicht gefragt habe.

Das eine hängt mit dem anderen womöglich zusammen. Und selbst wenn nicht … Ob § 235 StGB hier einschlägig ist, lässt sich natürlich so nicht abschließend beurteilen, wir kennen ja nicht den ganzen Fall. Den Hinweis hielt und halte ich aber für sehr angebracht.

Ja, genau das werde ich in Zukunft tun!

Da freuen wir uns alle :smile:

Leb wohl!

Levay

Das Lustige ist ja, dass ich seine Frage ja durchaus diskutieren wollte. Ich habe den Straftatbestand und einen möglichen Rechtfertigungsgrund genannt (der die Strafbarkeit entfallen lassen würde). Wieso er das nicht sieht, verstehe ich nicht. Beide Punkte beziehen sich auf die Frage nach der Strafbarkeit der Psychologin.

Aber nun interessiert’s mich auch nicht mehr.

Levay

PS
Eines noch:

Vielleicht hast du mein erstes Posting auch einfach nicht verstanden. Ich habe im 2. Punkt geschrieben, die Tat könnte gerechtfertigt sein. Vielleicht war dir nicht klar, dass ich damit unmittelbar auf deine Frage geantwortet habe. Du wolltest wissen, ob die Psychologin sich strafbar gemacht hat. Voraussetzung für Strafbarkeit ist aber

  1. Tatbestandsmäßigkeit,

  2. Rechtswidrigkeit und

  3. Schuld.

Mit meinem ersten Punkt im Ausgangsposting bin ich auf die Tatbestandsmäßigkeit eingegangen. Mit dem zweiten Punkt habe ich gesagt, die Tat könne „gerechtfertigt“ sein. Das ist Juristendeutsch und heißt: nix strafbar!

Deine ganze Aufregung beruht also vermutlich auf deinem Unverständnis für die Materie.

Nun aber: alles Gute!

Levay

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Beide Punkte beziehen sich auf die Frage nach der
Strafbarkeit der Psychologin.

Ich denke, das haben viele begriffen, der Fragesteller anscheinend leider nicht.

TM