'Schweinefresser'=Volksverhetzung

Hallo,
derzeit wird vereinzelt das Vokabular von Migrantengruppen thematisiert.
Dazu zwei Fragen:

  1. Erfüllt die Bezeichnung von Bevölkerungsgruppen als „Schweinefresser“, „Sch…deutsche“ oder „Ungläubige“ den Tatbestand der Volksverhetzung ?(derartige Anreden Einzelner werden vermutlich ohnehin nur als persönliche Beleidigung angesehen, oder doch nicht?)

  2. Falls nein, ist die Rechtsnorm möglicherweise „lex specialis“, die nur gegenüber fremdenfeindlichen Deutschen Anwendung findet ?

  3. Wo finde ich ggf. nachlesbare Urteile, in denen ausländ. Straftäter nach dieser Rechtsnorm angeklagt bzw. sogar verurteilt wurden ?

GRuß
rakete

Moin, rakete,

  1. Erfüllt die Bezeichnung von Bevölkerungsgruppen als
    „Schweinefresser“, „Sch…deutsche“ oder „Ungläubige“ den
    Tatbestand der Volksverhetzung ?

eher nicht, mit ein wenig Spitzfindigkeit ließe sich zeigen, dass das zwar ein sehr grober Ausdruck, ansonsten aber wahr ist. So lange ist es ja nicht her, dass Italiener bei uns als Scheißefresser tituliert wurden, ebenfalls mit einem Körnchen Wahrheit dran: Zu Zeiten, als die Germanen noch aus Trögen fraßen, zogen fremdländische Ärzte von Hof zu Hof, zu deren Diagnostik das Verkosten von Kot und Urin gehörte.

derartige Anreden Einzelner werden vermutlich ohnehin
nur als persönliche Beleidigung angesehen, oder doch nicht?

Das möchte ich aber stark hoffen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

  1. Erfüllt die Bezeichnung von Bevölkerungsgruppen als
    „Schweinefresser“, „Sch…deutsche“ oder „Ungläubige“ den
    Tatbestand der Volksverhetzung ?

eher nicht, mit ein wenig Spitzfindigkeit ließe sich zeigen,
dass das zwar ein sehr grober Ausdruck, ansonsten aber wahr
ist.

Das will ich so nicht recht glauben, vorausgesetzt, dass alle Bevölkerungsgruppen gleich behandelt werden. Dann würde die Regelung auch bei rechtsextremen Anfeindungen gegenüber ausl. oder jüd. Minderheiten ins Leere gehen, sofern sie so formuliert sind, dass sie zumindest irgendwanneinmal für einen kleinen teil oder einzelne der Volksgruppe zugetroffen hat (z.B. das Schächten, Wuchern=Geld verleihen).
Aber was ist mit FRage 2 und 3 ?

Gruß
rakete

Hi rakete,

ich fürchte, dieser § 130 (1) 2 ist hervorragend geeignet, uferlose Diskussionen auszulösen. Wenn ein Paragraph für eine Mehrheit / Minderheit / wasweißich sprechen möchte, sind unterschiedliche Auffassungen möglich. Mich zB ließe die Betitelung als „Schweinefresser“ kalt, und wer sich einen Wucherer heißen lassen muss, steht sogar irgendwo im Gesetz.

Aber was ist mit FRage 2 und 3 ?

Da muss einer von den Juristen1 ran, die so gerne die Laien wegbeißen. Wundert mich eh, dass sich keiner von denen blicken lässt.

Gruß Ralf

1Hoffentlich verstößt das nicht schon gegen § 130 (1) 2 :wink:

Hallo

  1. Erfüllt die Bezeichnung von Bevölkerungsgruppen als
    „Schweinefresser“ den Tatbestand der Volksverhetzung ?

Ja isst Du denn Schwein?? …

Ich nicht.

Ich kann mich noch gut an „Kartoffelfresser“ erinnern (oder Spaghettifresser). Die ess ich gern, hab mich aber trotzdem nicht beleidigt gefühlt.

Volksverhetzung??? Ich bin kein Anwalt, aber ich denke da gibt es größere Probleme mit denen sich unser Volk auseinander setzten sollte um etwas in Deutschland zu verbessern.

Grüße
Jasmin

Hallo,
ist denn nun die Verhetzung des deutschen Volkes nach der Rechtsnorm möglich und wenn ja, wie ?? Gibt es nachlesbare Urteile?
Reiten wir nicht weiter auf dem Beispiel von Frage 1 rum. Das wird

  • wie schon erörtert- nicht als strafwürdig erkannt werden können.
    Gruß
    rakete

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