Hallo,
Das Topic dient eigentlich nur als Aufhänger :
Kann sich jemand, der weiß dass er an einer infektiösen
Krankheit leidet und auch weiß dass diese ansteckend ist
und trotzdem z.b. zur Arbeit erscheint, ÖPNV benutzt oder
dergleichen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung
verurteilt werden?
Bzw. kam sowas schonmal vor?
Hallo,
das dürfte man im Bedarfsfalls im Infektionsschutzgesetz http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html und den dazu erlassenen (bzw. zu erlassenden) Verordnungen nachlesen. Ich bin weder Mediziner noch Jurist, aber derzeit ist Grippe dort imo nicht aufgeführt. Das liese sich aber sicher sehr schnell ändern, falls es Notwendig erscheinen sollte.
Wegen tötung kann er nicht verklagt werden. Wenn überhaupt
wegen totschlag, aber eigentlich begeht man Fahrlässige
Körperverletzung.
Aber u.U. mit Todesfolge. Und wenn dem Kranken die Gefährlichkeit bewußt ist, würde ich das nicht mehr als fahrlässig, sondern als gefährliche mit Vorsatz werten. Immerhin ist ein solch kranker Mensch eine wandelnde Bio-Waffe. Gut, je nach Krankheit halt, eine „einfache Grippe“ fällt da erst mal nicht drunter, aber Lassafieber, Ebola oder ähnliches mit Sicherheit, da dann auch eine Indizienkette gebaut werden könnte, eine Grippe kann ein mögliches Opfer ja sonstwo noch her haben. Käme dann wie üblich auf den Einzelfall an.