Schweinehaltung, Freiland, Blechhütten

Ist die Schweinehaltung in unisolierten Wellblechhütten laut Tierschutzgesetz erlaubt?
Wenn ja unter welchen Bedingungen oder unter welchem §?

Die Tiere haben im Sommer die Wahl in der prallen Sonne zu liegen oder in der Blechhütte zu kochen deren Wand sie wegen Verbrennungsgefahr nicht berühren dürfen, was aber bei der erlaubten Anzahl pro Fläche nicht möglich ist.

Im Winter ist die Situation bei -15° nicht besser

Hallo,

schau mal §§ 1, 2 und 2a Tierschutzgesetz.
Daraus ergibt sich schon klar, daß so eine Haltung nicht zulässig ist.
Außerdem ist eine unzulängliche Haltung ist immer ein Eigentor, denn Tiere, die unter den Umweltbedingungen leiden, kümmern und bringen letztlich keinen Gewinn für den Landwirt.

Gruß Steffi

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