Schweißerprüfungen - Wie ist die Einteilung der Werkstoffe zu bewerten?

Hallo,
mir ist nicht ganz klar, wie mit der Einteilung der Werkstoffe (DIN SPEC 8517) umgehen muss. Folgender Hintergrund: es sollen Schweißerprüfungen (noch nach EN 287-1) mit einem S420MC durchgeführt werden. In der benötigten Dicke bekomme ich aber derzeit nur S355MC angeboten. Mit der Schweißerprüfung für S355MC dürfte ich ja >360N/mm2 nicht mehr schweißen. Im 3.1 Zeugnis habe ich aber eine Streckgrenze für den S355MC von >420N/mm2 ausgewiesen. Und da hänge ich etwas fest: Orientiere ich mich an der Werkstoffbezeichnung, der tatsächlichen Streckgrenze (entsprechend DIN SPEC 8517), oder sollte ich doch eher ein paar Hühnerknochen auf eine Rinderhaut werfen und dementsprechend meine Vorgehensweise mit meinen Ahnen abstimmen.
Ende letzten Jahres habe ich noch einen „DOMEX 380“ angeboten bekommen. Der fällt dann ja in Werkstoffgruppe 2 und ist somit für mein Problem ausreichend.
Bin für jede Hilfestellung dankbar, ich erwarte hier natürlich keine rechtsgültige Auskunft, ich kann nur schwer einschätzen, wie ich mit den Vorgaben umgehen muss.

Ich nutze die Möglichkeit dieses Themas direkt noch für eine weiterführende Frage: mit der Umstellung auf ISO 9606-1 wäre mein ganzes Problem sofort hinfällig oder nicht? Wir verwenden SG3 (Hand) und SG4 (Roboter), also beide in FM1. Da besagte Drähte bis 460N/mm2 zugelassen sind, Könnte ich ja theoretisch sogar einen einfach S235 für die Schweißeprüfung nehmen (um es mal auf die Spitze zu treiben). Oder liege ich hier falsch?

Vielen Dank für Eure Mühen
Gruß Marcel

Hallo, ich würde in deinem Fall das ganze Thema umschiffen in dem du die Prüfung nach DIN EN ISO9606-1 machst. Da hier das Schweißgut das Prüfungsrelevante Material ist. 

S355MC hat nach Norm eine Streckgrenze unter 355N/mm^2. Bei einer Prüfung nach DIN EN 287 würde dies nicht für dich ausreichen. Es wäre nur eine Prüfung für die Werkstoffgruppe 2.0 möglich. Du benötigst aber eine Prüfung mind. mit der Werkstoffgruppe 2.1

ich verstehe deine frage nicht. du machst eine prüfung aber für wen oder für welche firma oder für was
was ist dein ziel???
und was ist dein beruf mit deiner zulassung
und was wirst du in deiner zukunft schweissen in deinem beruf 
also was willst du ???
und wenn du die prüfung hast must du noch dazu lernen
ich kann lernen für die nächsten jahre auf dem mars
aber ich habe keine arbeit in meiner zukunft
sorry
der schweissberuf wird in letzter zeit für jeden idioten vom arbeitsamt als sprung chance in einem berufleben gegeben und voll finanziert
ich muss alle zwei jahre viele tausend € bezahlen für neue gültige prüfungen

Hallo,am besten mit der DVS LV wo die Prüfung abgenommen wird abklären.Die können dir genau sagen welchen Geltungsberreich der zusatz oder das prüfstück hat.Ich denke das ist die einfachste Lösung,dafür gibt es diese Verreinigung.Es gibt immer Leute die was besser wissen wollen.
Viel Spass noch.
Mit freundlichen Grüssen Jörg

Genau das war mein Problem. Die Lösung über die ISO 9606-1 hatte ich ja so schon vermutet, wir haben aber gerade einige Zeitarbeiter bei uns, die noch nicht alle für uns relevanten Prüfungen haben. Die mussten kurzfristig durchgeführt werden. Ich richte mich also nach der Streckgrenze laut Norm, nicht nach der im 3.1 Zeugnis! Die Umstellung auf ISO 9606-1 wird wohl erst im Laufe des Jahres (zeitlich) möglich sein.
Vielen Dank jedenfalls!

Offenbar habe ich mich ungünstig ausgedrückt: ich selbst schweiße garnichts. Kann ich auch garnicht, mir fehlt sowohl die Übung, als auch die ruhige Hand. Und dass Schweißerprüfungen teuer sind ist mir durchaus bewusst, im Unternehmen in dem ich angestellt bin sind es jährlich ca. 30.000€ (die Werkstoffdicken und Schweißpositionen machen zahlreiche Prüfungen je Schweißer notwendig).
Abesehen davon ist das alles für die von mir gestellte Frage völlig irrelevant. Immerhin wurde sie ja auch schon ausreichend beantwortet.