Schweiz Arbeiten/Leben,Familie in AT/Steuern wo?

Ich bin in der Schweiz gemeldet und Arbeite auch hier und bezahle meine Steuern in der Schweiz, meine Familie wohnt aber noch in Österreich, nun verlangt das Österreichische Finanzamt aber auch noch von mir Lohn - Steuern.
Ist das korekt oder was kann ich dagegen unternehmen

Herzlichen Dank für Eure bemühungen

Hallo,
grundsätzlich ist man in Österreich (ich nehme an, Sie haben hier auch einen Wohnsitz, obwohl dies nicht explizit aus der Schilderung hervorgeht) mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Das öst. Finanzamt wird mE keine Lohnsteuer verlangen können, weil Sie in Österreich keine nichtselbständige Tätigkeit ausüben. Möglicherweise aber Einkommensteuer - dies kann man aber nur klären, wenn man weiß, um welche Arbeit es konkret geht in der Schweiz. Weiters wäre es nötig zu wissen, ob Sie täglich pendlen oder dauernd in der Schweiz bleiben (also ihre Familie nur an den Wochenenden besuchen). Zuletzt müsste dann anhand des DBA Österreich-Schweiz geprüft werden welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht - ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass das Besteuerungsrecht beiden Ländern zusteht.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an einen Steuerberater Ihres Vertrauens zu wenden, der den Sachverhalt prüft und Sie vor dem Finanzamt vertritt
freundliche Grüße
Gernot Huber

Guten Morgen Hr. Huber
Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Also ich habe in Österreich keinen Wohnsitz.
Komme nur am Wochenende nach Österreich, und das nicht jedes sondern im durchschnitt nur jedes zweite.
Beruflich bin ich immer im Ausland tätig.
Das Finanzamt schickt mir keine mitteilungen sondern nur meinen Steuerberater.
Auch sogenannte vorrauszahlungen werden nicht mir zugestellt sondern nur meinen Steuerberater, zum beispiel teilte mein Steuerberater mir mit das ich für dieses Jahr 11.062 Euro an das Finanzamt zahlen muss.
Ich selber habe keine Post vom Finanzamt in die Schweiz bekommen.
Ist das alles überhabt erlaubt? Müsste nicht ich selber eine benachrichtigung vom Finanzamt bekommen?
Was sagt das EU - Gesetz dazu?
Ich weis nicht mehr weiter
Herzlichen Dank für Ihre bemühungen
Gruss
ZwillingAP

Hallo,
nachdem Sie einen österreichischen Steuerberater haben, der Ihre Situation kennt, würde ich an Ihrer Stelle zu ihm gehen und ihn fragen, woraus die Steuerpflicht resultiert.
Dass das Finanzamt die Post an Ihren Steuerberater schickt, hängt mit der Vollmacht zusammen, die Sie mit ziemlicher Sicherheit Ihrem Steuerberater unterschrieben haben. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Steuerberater als Zustellbevollmächtigter Ihre Finanzamts-Post bekommt, müssen Sie ebenfalls mit ihm reden - er wird dann diese Zustellvollmacht zurücklegen und dann bekommen Sie die Post direkt vom Finanzamt.
Wenn Ihr Problem (evt. handelt es sich auch nur um eine Einkommensteuervorauszahlung, die problemlos auf „Null“ herabgesetzt werden kann) nach dem Gespräch mit Ihrem Steuerberater nicht gelöst werden konnte, können Sie sich gerne wieder melden.
freundliche Grüße
Gernot Huber