Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgende Frage bzgl. Aufenthaltsgenehmigung und Ausländerausweis.
Ich komme aus Deutschland und habe ab 03.05.10 einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer schweizer Firma erhalten.
Ich bin bereits auf der Suche nach einer Wohnung, wollte jedoch fragen, ob man eine Aufenthaltsgenehmigung/Ausländerausweis bereits beantragen kann, bevor ich eine Wohnung habe oder ist ein Wohnsitz fuer die Beantragung notwendig?
Vielen Dank fuer Eure Bemuehungen
viele Gruesse