Mal angenommen, jemand (in Deutschland wohnender Deutscher) würde in der Schweiz zu schnell fahren und geblitzt. Er läßt sämtliche Schreiben aus der Schweiz über sich ergehen, es ist letztlich ein rechtskräftiger Strafbefehl über 328 € in der Welt. Er zahlt nicht, da er im Internet immer liest „Das kann gar nicht vollstreckt werden und wird auch nicht vollstreckt“. Nun ergeht eine Verfügung eines schweizerischen Statthalters, in der eine „Androhung der Bussenumwandlung in Haft“ ausgesprochen wird. Mal angenommen, jemand reagiert auch darauf nicht, die Busse wird in Haft (13 Tage)umgewandelt.
Muß jemand irgendeine Form der Vollstreckung der Haft in Deutschland befürchten oder soll er einfach weiter stillhalten?
Danke schonmal, Wotan