Schweiz: Konsumentenrechte / Rückgaberecht

Hallo

Soviel ich weiss, kann in D ein gekaufter Artikel während 8 Tagen in den Laden zurückgebracht werden, wenn es sich um einene Fehlkauf handelt.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zurück zu erstatten.

Weiss jemand, ob es ich der Schweiz genau gleich geregelt ist?

Danke
scalpello

Hallo,

ich kann mir gar kein Land in Europa vorstellen, in dem es so geregelt sein könnte wie in dem von Dir entworfenen fiktiven Land „D“, jedenfalls wenn „Fehlkauf“ auch bedeutet, dass einem das, was man da gekauft hat, nicht mehr gefällt. Das wäre doch ziemlich ungerecht, wenn Verkäufer immer bangen müssten, dass die Kundschaft die Sachen einfach so wieder zurück bringt.

Hallo,

wie, ich kann wenn ich z.B. falsches Waschpulver kaufe oder 2 Pfund Hackfleisch, dies innerhalb von 8 Tagen in Deutschland als Fehlkauf zurück geben?
Cool,
danke für die Info,

Si

Hackfleisch haha!
Hallo

An ein böswilliges Ausschalten des «gesunden Menschenverstandes» habe ich eigentlich nicht gedacht.

Aber dein Posting zeigt immerhin, dass es keine einheitliche Lösung quer durch die gesamte Konsumwelt geben kann.

scalpello

Hi,

An ein böswilliges Ausschalten des «gesunden
Menschenverstandes» habe ich eigentlich nicht gedacht.

Aber dein Posting zeigt immerhin, dass es keine einheitliche
Lösung quer durch die gesamte Konsumwelt geben kann.

Ein grundsätzliches Rückgaberecht für im Laden gekaufte Artikel gibt es nicht. Verträge sind einzuhalten. Das ist sicher auch in der Schweiz so.

Gruß S

Soviel ich weiss, kann in D ein gekaufter Artikel während 8
Tagen in den Laden zurückgebracht werden, wenn es sich um
einene Fehlkauf handelt.

Nein.
Ein Fehlkauf ist ein Fehler des Käufers, den er alleine zu verantworten hat. Wenn ein Verkäufer den Artikel zurücknimmt, dann nur aus Kulanz. Es ist ihm dann frei gestellt, ob er den Kaufpreis erstattet, einen Gutschein ausstellt, Ersatzartikel liefert, den Kaufpreis teilweise erstattet, dem Kunden ein gebrauchtes Kaugummi schenkt,…

Rückgaberechte gibt es in Deutschland beim Ladenkauf nur, wenn Sachmängel vorliegen, oder wenn sich der Verkäufer freiwillig selber zur Rücknahme verpflichtet (etwa in Form eine werbenden Aussage), was dann nämlich Teil des Kaufvertrages würde.

Dank
Danke für Eure Antworten.

Es sieht so aus, als habe ich meine Anfrage im UP aufgrund einer unzutreffenden Auskunft gestellt.

Freundliche Grüsse
scalpello