Soviel ich weiss, kann in D ein gekaufter Artikel während 8 Tagen in den Laden zurückgebracht werden, wenn es sich um einene Fehlkauf handelt.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Weiss jemand, ob es ich der Schweiz genau gleich geregelt ist?
ich kann mir gar kein Land in Europa vorstellen, in dem es so geregelt sein könnte wie in dem von Dir entworfenen fiktiven Land „D“, jedenfalls wenn „Fehlkauf“ auch bedeutet, dass einem das, was man da gekauft hat, nicht mehr gefällt. Das wäre doch ziemlich ungerecht, wenn Verkäufer immer bangen müssten, dass die Kundschaft die Sachen einfach so wieder zurück bringt.
wie, ich kann wenn ich z.B. falsches Waschpulver kaufe oder 2 Pfund Hackfleisch, dies innerhalb von 8 Tagen in Deutschland als Fehlkauf zurück geben?
Cool,
danke für die Info,
Soviel ich weiss, kann in D ein gekaufter Artikel während 8
Tagen in den Laden zurückgebracht werden, wenn es sich um
einene Fehlkauf handelt.
Nein.
Ein Fehlkauf ist ein Fehler des Käufers, den er alleine zu verantworten hat. Wenn ein Verkäufer den Artikel zurücknimmt, dann nur aus Kulanz. Es ist ihm dann frei gestellt, ob er den Kaufpreis erstattet, einen Gutschein ausstellt, Ersatzartikel liefert, den Kaufpreis teilweise erstattet, dem Kunden ein gebrauchtes Kaugummi schenkt,…
Rückgaberechte gibt es in Deutschland beim Ladenkauf nur, wenn Sachmängel vorliegen, oder wenn sich der Verkäufer freiwillig selber zur Rücknahme verpflichtet (etwa in Form eine werbenden Aussage), was dann nämlich Teil des Kaufvertrages würde.