Einreise in die Schweiz:
Jede Person benötigt grundsätzlich ein auf ihren Namen gültiges und noch nicht abgelaufenes Reisedokument (Reisepass, Personalausweis/Identitätskarte oder Reisedokumente, die speziell an Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen ausgestellt werden). Je nach Staatsangehörigkeit anerkennt die Schweiz für den Grenzübertritt zum Teil auch abgelaufene Reisedokumente (z.b. bei Deutschen Staatsangehörigen).
Kindern ohne eigenes Reisedokument wird die Einreise in die Schweiz gewährt, wenn sie in einem Familienpass eingetragen sind und der Inhaber des Familienpasses mitreist.
Besitzt die Person kein Reisedokument, wird die Einreise in die Schweiz gewährt, wenn die Staatsangehörigkeit feststeht. Die Beweislast liegt bei der betroffenen Person, bei Kindern auch bei deren Begleitperson(en). Der Nachweis kann mit allen Mitteln erbracht werden. Um die Staatsangehörigkeit zu belegen, empfiehlt das BFM insbesondere folgende Dokumente mitzuführen:
* gegebenenfalls ein abgelaufenes Reisedokument
* ein amtliches Dokument, aus dem die Identität und/oder die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
* bei Kindern: einen Auszug aus einem amtlichen Register (z.B. Personenstandsregister) und/oder die Geburtsurkunde im Original, falls kein amtliches Register im Staat geführt wird oder aus Zeitgründen kein Auszug bestellt werden konnte.
Es wird auf alle Fälle empfohlen, so schnell wie möglich ein Reisedokument zu beantragen.