Schweiz: Rücktrittsrecht vom Mietvertrag

Schweizer Mietrecht: Ein Mieter unterzeichnet einen Mietvertrag per Anfang des folgenden Monats. Einige Tage später (aber noch vor dem eigentlichen Mietantritt) möchte der Mieter vom Mietvertrag wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (das nichts mit dem Vermieter zu tun hat) zurücktreten. Kann der Mieter dies tun? Oder muss er den Mietvertrag antreten und den Mietvertrag „normal“ kündigen?

In anderen Worten: Gibt es gemäss schweizer Mietrecht ein Rücktrittsrecht (des Mieters) vom unterzeichneten Mietvertrag innerhalb einer bestimmten Frist (x Tage)?

Hallo Matthias,

In anderen Worten: Gibt es gemäss schweizer Mietrecht ein
Rücktrittsrecht (des Mieters) vom unterzeichneten Mietvertrag
innerhalb einer bestimmten Frist (x Tage)?

Na, das würde mich auch als deutscher Staatsbürger interessieren!
Die Schweiz hat ja doch so den ein oder anderen Unterschied zu uns Deutschen.

Rücktrittsrecht eines Mieters vom Mietervertag in der Schweiz (nach schweizer Recht…) aufgrund eines Ereignisses das der Vermieter nicht zu verantworten hat…

Darf dann auch der schweizer Vermieter den Mietvertrag stornieren aufgrund eines Ereignisses das der Mieter nicht zu verantworten hat?

Ich kenn mich zwar ABSOLUT NICHT im schweizer Mietrecht trotzdem
kopfschüttelnde Grüße,
Tinchen

Es gibt immerhin Verträge, deren Abschluss nicht absolut gilt, sondern von denen es ein Rücktritssrecht gibt (z.B. ein Kaufvertrag für einen Perserteppich auf einer Kaffeefahrt). Könnte doch sein, dass es noch andere Kategorien von Verträgen mit Rücktrittsrecht gibt…

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Hab im Schweizer Obligationen Recht (das ist das Schweizer Privatrecht) nichts gefunden was darauf hindeutet.

Gruss Ivo