Schweizer Mietrecht: Ein Mieter unterzeichnet einen Mietvertrag per Anfang des folgenden Monats. Einige Tage später (aber noch vor dem eigentlichen Mietantritt) möchte der Mieter vom Mietvertrag wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (das nichts mit dem Vermieter zu tun hat) zurücktreten. Kann der Mieter dies tun? Oder muss er den Mietvertrag antreten und den Mietvertrag „normal“ kündigen?
In anderen Worten: Gibt es gemäss schweizer Mietrecht ein Rücktrittsrecht (des Mieters) vom unterzeichneten Mietvertrag innerhalb einer bestimmten Frist (x Tage)?