Wie sieht die Gesetzgebung in der Schweiz Kanton Jura aus, wenn man ein gekauftes EFH selbst nutzt und ein Sozialfall werden würde. Muss das EFH verkauft werden, auch wenn nur die Pensionkasse als Anzahlung genommen wurde und der Rest Hypthekarschulden sind?
Alle Kantone in der Schweiz halten sich an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien; http://www.skos.ch/de/?page=richtlinien), auch wenn durchaus Unterschiede bestehen, welche Zahlen im Detail angewendet werden.
Gemäss Ziff. E.2.2 der SKOS-Richtlinien besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, Grundeigentum zu erhalten. Wird eine Liegenschaft aber von der unterstützten Person selber bewohnt, ist auf eine Verwertung zu verzichten, wenn sie zu marktüblichen oder sogar günstigeren Bedingungen wohnen kann, wenn also Hypozins und Nebenkosten gleich teuer oder günstiger sind als die am Ort übliche Miete für eine Wohnung, wie sie dem Sozialhilfeempfäger zumutbar wäre.
Es kann zudem von einer Verwertung abgesehen werden, wenn jemand voraussichtlich nur kurz- oder mittelfristig unterstützt wird, oder in relativ geringem Umfang unterstützt wird, oder wenn wegen ungenügender Nachfrage nur ein zu tiefer Erlös erzielt werden könnte.
Es kommt also auf den Einzelfall an. Um was für eine Liegenschaft handelt es sich, wie hoch sind die Hypozinsen dafür, wie lange und in welchem Umfang muss die Person unterstützt werden. In der Regel wird vorerst mal zugewartet werden, erst recht, da Wohneigentum aktuell effektiv fast immer günstiger ist als Miete. Dabei werden die Sozialhilfeleistungen per Grundpfand gesichert, so dass bei einer Veräusserung der Liegenschaft oder im Erbfall die Sozialhilfe wieder an ihr Geld kommt.
Wurden Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum bezogen, sind sie beim ersatzlosen Verkauf des Wohneigentums wieder in die Pensionskasse zurückzuzahlen. Sollte es zur Verwertung der Liegenschaft kommen, geht das Pensionskassengeld also an die Kasse zurück. Wenn der Rest wie im vorliegenden Fall ausschliesslich über Hypothekarzinsen finanziert wurde, wird bei einer Verwertung kein lohnender Erlös herausschauen. Daher würde die Liegenschaft wohl nur verwertet werden, wenn die Hypozinsen deutlich höher als eine Miete sind und voraussichtlich über lange Zeit von der Sozialhilfe bezahlt werden müssten.