Schweiz Transitland

Hallo ihr Lieben,

wenn ich aus Amerika in Zürich lande und mit dem Zug weiter nach Deutschland fahre,
a. wieviel darf ich steuerfrei mitnehmen,
und b. wo muss ich es, im Fall dass ich mehr einkaufe, verzollen?

Ich danke euch für Eure Antwort

Liebe Grüße

Lida

Moin,

die Schweiz ist vor Kiurzem dem Schengener Abkommen beigetretene und ist das deshalb zollrechtlich wie ein EU-Land zu betrachten. und für die gilt Folgendes:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…

Liebe Grüße

Nein
Aus wiki

Zollkontrollen [Bearbeiten]Nicht weggefallen sind im Schengen-Gebiet die Zollkontrollen. Wer aus einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat einreist, der nicht Mitglied der Zoll-Union ist (die Schweiz), hat die mitgeführten Waren am Zoll zu deklarieren, wenn diese nicht innerhalb der Freigrenze des Einreisestaates liegen. Da Reisende an der Grenze zur Schweiz nicht mehr immer einen Grenzbeamten antreffen, der ihnen Auskunft über die in der Schweiz geltenden Freigrenzen geben kann, wird die Einreise in die Schweiz in vielen Fällen erheblich erschwert. An den Grenzübergängen der Schweiz werden Reisende durch Aushang auf die in der Schweiz geltenden Freigrenzen hingewiesen. Außerdem finden Reisende dort eine Telefonnummer, über die sie sich im Zweifel beim Zollamt erkundigen können. Führen Reisende in die Schweiz Waren mit sich, die nicht innerhalb der dort geltenden Freigrenzen liegen, und finden sie keinen Grenzbeamten vor, haben sie die mitgeführten Waren schriftlich zu erklären und das Schriftstück in einen hierfür vorgesehenen Briefkasten an der Grenze einzuwerfen (Prinzip der Selbstdeklaration).

Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch die Schweiz durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der Selbstdeklaration wird in der Schweiz auch in Fällen der Durchreise bestraft.

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Hallo!

Nochmal in Kürze: NEIN! Die Schweiz ist zollrechtlich ganz klar ein Drittstaat, also Nicht-EU Ausland.

Gruß
Tom

also muss ich alles in der schweiz verzollen??

danke euch für eure hilfe

Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch die Schweiz
durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der
Selbstdeklaration wird in der Schweiz auch in Fällen der
Durchreise bestraft.

Stimmt. Ich wollte von AT (Lichtenstein) kommend über Genf nach Frankreich (Lyon). Ich durfte zurück und musste den Bogen über Karlsruhe nehmen. Zeitverlust 12 Stunden. Obwohl deklariert, aber den Preis habe ich mir gesparrt.
Schönen Gruß
Claude

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Nein, nur anmelden. Du bist ja im Transit, deshalb wird in Deutschland, als erstem EU-Staat, verzollt.