Schweiz Verjährung Geschwindigkeitsüberschreitun,

Tatbestand: Halter ist die Frau, Fahrer ein Mann, beide aus Deutschland. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 20 km/h in der Schweiz

Anhörungsbogen der Schweiz wude von der Halterin Mitte November) beantwortet, dass sie nicht die Lenkerin war sondern nur Halterin ist. Fotos waren nicht dabei

Örtliche Polizei schickt Vorladung an Halterin.
Die geht hin und sieht, dass auf den Fotos der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist :
von der Seite wegen dem Fahrzeugrahmen nur Backenpartie erkennbar und von vorne sieht man gar nichts weil der Fahrer gerade trinkt ( so einen Dusel muss man haben!)

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht Gebrauch. Polizist schreibt es so rein.

Einen Tag später kommt per Mail der ortsansässigen Polizei ( Deutschland) die Mitteilung dass der Ehemann "aufgrund des Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.
( ich kenne abgesehen von Schwager und Bruder noch 10 Männer die solche Backen-Kieferpartien haben!)
Ehemann soll zur Aussage kommen.

Es ist noch kein Betrag genannt worden aber telefonisch wurde eine Auskunft erteilt, dass mit 1000 Franken zu rechnen sei! In Deutschland wäre die Sache mit 35,- Euro vom Tisch!

So nun meine Frage: wie soll Frau/ Mann/ Fahrer sich verhalten?

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht
Gebrauch. Polizist schreibt es so rein.

Hi,

Treffer versenkt. Ausageverweigerungsrecht gibt es nur bei nahen Angehörigen, z.B. Ehemann.

dass der Ehemann "aufgrund des
Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit
hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.

In Verbindung mit der Aussageverweigerung der Ehefrau.

So nun meine Frage: wie soll Frau/ Mann/ Fahrer sich
verhalten?

Zahlen oder 5 Jahre die Schweiz meiden

Q-Gruß