Schweiz verjährung nach Anhörungsbogen

Tatbestand: Halter ist die Frau, Fahrer ein Mann, beide aus Deutschland. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 20 km/h in der Schweiz
Anhörungsbogen der Schweiz (Mitte November)wude von der Halterin beantwortet, dass sie nicht die Lenkerin war sondern nur Halterin ist. Fotos waren nicht dabei

Örtliche Polizei schickt Vorladung an Halterin.
Die geht hin und sieht, dass auf den Fotos der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist :
von der Seite wegen dem Fahrzeugrahmen nur Backenpartie erkennbar und von vorne sieht man gar nichts weil der Fahrer gerade trinkt ( so einen Dusel muss man haben!)

Halterin macht von ihrem Zeugenaussage- Verweigerungsrecht Gebrauch. Polizist schreibt es so rein.

Einen Tag später kommt per Mail der ortsansässigen Polizei ( Deutschland) die Mitteilung dass der Ehemann "aufgrund des Bildvergleichs des Bildes von xy mit dem Bild des Fahrers mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fahrer identifiziert ist.
( ich kenne abgesehen von Schwager und Bruder noch 10 Männer die solche Backen-Kieferpartien haben!)
Ehemann soll zur Aussage kommen.

Es ist noch kein Betrag genannt worden aber telefonisch wurde eine Auskunft erteilt, dass mit 1000 Franken zu rechnen sei! In Deutschland wäre die Sache mit 35,- Euro vom Tisch!

So nun meine Frage: wie soll Frau/ Mann/ Fahrer sich verhalten?

Gut, wenn der Ehemann zur fraglichen Zeit ein Alibi vorweisen kann. Dann wird das ganze wohl eingestellt weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Ansonsten sagt die Polizei schlicht & einfach: „wir können vor Gericht nachweisen, das der Fahrer der Ehemann ist - beweist uns mal das Gegenteil. Uns ist egal, wer bezahlt…“ Schweiz ist in Sachen Verkehrsbusssen strenger als Deutschland, und zwar gegenüber allen - also eben auch den Schweizern :frowning:
z.B. 2km/h Überschreitung = 40 Sfr, wegen Toleranzgrenze

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Die Entscheidung müßt Ihr selber treffen.

Zu bedenken sind dabei (lieder) die ev. anfallenden eigenen Kosten + RA/Gericht die auch bei Freispruch verbleiben.

Viel Glück