Schweiz: Verwaltung des Tochtervermögens

Es geht um schweizerischens Recht, aber vielleicht kann auch jemand mit internationalen oder deutschen Tips weiterhelfen.

Ausgangslage:
Mutter und Tochter (6 J.) leben zusammen, die Eltern sind geschieden.
Der Vater stirbt bei einem Unfall, die Tochter ist alleinige Erbin und
erhält nebst Erbe eine beträchtliche Genugtuung und monatliche
Waisenrenten von Pensionskasse und AHV.

Es bestehen nun Unklarheiten betreffend das Einkommen (Renten) und das
Vermögens der Tochter:

  1. Das Geld gehört der Tochter, das ist klar. Was darf die Mutter
    davon „antasten“? Für Ausbildung der Tochter? Lebensunterhalt der
    Tochter? Wie verhält es sich mit dem Ertrag (Zinsen)?

  2. Darf die Mutter das Geld anlegen (statt einfach auf einem Konto
    ruhen zu lassen)? Was passiert mit den Erträgen und (möglichen)
    Verlusten? Wer ist für was haftbar?

  3. Steuern. Die Mutter muss das Geld (Einkommen und Vermögen) der
    Tochter versteuern, oder? Gibt es da irgendwelche Limiten oder
    spezielle Abzüge?
    Das Vermögen der Tochter steigt rasch und ist bald einmal so gross,
    dass die Mutter Probleme hat, die Steuern der Tochter zu zahlen. Es
    kann doch nicht sein, dass sich die Mutter für die Steuern der
    (reichen) Tochter finanziell ruinieren muss, oder? Kann der Teil der
    Steuern, der durch das Vermögen der Tochter „verursacht“ wird, von
    deren Geld beglichen werden? Wer haftet, wenn die Steuern einfach
    nicht beglichen werden können? Was gibt es sonst noch zu bemerken?

Danke für Auskünfte und Ratschläge!

M.

Das sind steuerrechtliche Fragen, die Fachwissen erfordern.
Unter
http://www.talking-text.de/advocat/?action=search
ist die Suchmaschine der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Mit dem Suchbegriff „Schweiz“ o.ä. sind diesbezüglich Experten zu finden.

Hallo Matthias

In Zürich gibt es jeweils - glaub ich - an einem bestimmten Wochentag unentgeltliche Rechtsauskünfte (dort muss man, wenn man ein Problem hat, hingehen und kann nicht anrufen). Klär doch mal ab, ob es sowas auch in Bern gibt. Falls das nicht klappen sollte, melde Dich doch mal per E-Mail bei mir, evtl. kann ich Dir einen Anwalt vermitteln.

Liebe Grüsse
Moni :smile: