Schweizer Banken

Hallo,

ist es richtig, dass nach Schweizer Gesetz Konten von Schweizer Banken, bei denen 60 Jahre lang keine Bewegung stattgefunden hat automatisch dem Staat zufallen, es sei denn die Bank setzt einen (das darf sie dann) neuen Kontoinhaber ein?! Es klingt ungewöhnlich.

Über Richtigstellungen und Informationsmöglichkeiten dazu würde ich mich freuen.

MfG
Albrecht

Hi,

ich meine auch schon sowas gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher und konnte auf den ersten Blick auch keine Internet-Quelle auftun.

Vielleicht findest Du hier etwas:
http://www.swissbanking.org/Pages/framesetdlinks.htm
http://www.snb.ch/d/index3.html

Vielleicht kannst Du bei der Schweizer Nationalbank auch per email etwas erreichen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

danke für die schnelle Antwort.

http://www.snb.ch/d/index3.html

Der snb-Link hat mir mit aktuellen Richtlinien über nachrichtenlose Vermögenswerte etwas geholfen.

Vielleicht kannst Du bei der Schweizer Nationalbank auch per
email etwas erreichen.

Habe ich gemacht - mal sehen…

MfG
Albrecht