ist es richtig, dass nach Schweizer Gesetz Konten von Schweizer Banken, bei denen 60 Jahre lang keine Bewegung stattgefunden hat automatisch dem Staat zufallen, es sei denn die Bank setzt einen (das darf sie dann) neuen Kontoinhaber ein?! Es klingt ungewöhnlich.
Über Richtigstellungen und Informationsmöglichkeiten dazu würde ich mich freuen.