Schweizer Einkommen bei Bafögantrag des Sohnes

Hallo liebe Wer weiß was Gemeinde,

ich habe schon viel gesucht und nichts oder nur wenig gefunden. Folgender Fall liegt vor.

Sohn, 23J, stellt Bafögantrag

Zu diesem Antrag bin ich Auskunftspflichtg was mein Einkommen angeht.

Nun lebe und arbeite ich in der Schweiz, bin zu 100% aus Deutschland weg und möchte die Angabe meines Einkommens verweigern. Das heißt nicht, dass ich meinen Sohn nicht unterstützen werde. Ich verweigere lediglich die Auskunft meiner Einkünfte.

Also wird mein Sohn einen Antrag auf Vorausleistungen (Blatt 8) stellen und die Unterhaltsforderungen an das Bafögamt abtreten.

Jetzt wird mich sicherlich das Bafögamt anschreiben oder anhören wollen. Dies habe ich vor wieder zu verweigern.

Was passiert dann, Bußgeldandrohung oder verhängen, aber wie wollen sie es holen?

Weiß jemand, wie so eine Geschichte ausgehen kann.

Freue mich schon auf Antworten

Lg @ all

Hallo Aette

ich weiss es leider nicht, ich kenne mich damit nicht aus. Aufgrund meiner generellen (allerdings begrenzten) Kenntnisse zu Bafög-Anträgen vermute ich:

Wer Bafög möchte muss Daten liefern. Liegen diese Daten nicht vor wird es schwierig mit dem Antrag. Von Bekannten kenne ich die unschöne Form, dass Eltern verklagt werden mussten, damit der Antragsteller zu seinen Angaben kam.
Was ganz generell passiert wenn Auskunft verweigert wird kann ich nur mutmassen: Eventuell gibt es eine Phase wo das Bafög vorübergehend gewährt wird, jedoch vermutlich nur unter Vorbehalt - also mit sofortiger Rückzahlungspflicht sobald sich herausstellt, dass der Anspruch doch nicht besteht.

Sofern auf deutschem Grund Eltern einen Verdienst haben, der über einer bestimmten Höhe liegt, besteht kein Anspruch auf Bafög. Verweigerst du die Auskunft würde ich - wenn ich die Behörde wäre - vermuten, dass du einen guten Grund dazu hast, schliesslich sind Einkommen in der Schweiz eher höher als in Deutschland.
Müsst ihr das denn wirklich über diesen Bafögantrag lösen? Vermutlich wäre eine Lösung ohne die Ämter für alle beteiligten einfacher?

Gutes Gelingen bei dem Thema!

Hallo Nina, vielen Dank für deine erste Stellungnahme.

Es geht mir hier überhaupt nicht darum meinem Sohn keinen Zuschuss zu geben, oder andere Hilfen zukommen zu lassen.
Wir liegen ja auch nicht im Streit oder kommunizieren nicht miteinander.
Für mich ist es eher eine Prinzipfrage.

Mich interessiert lediglich, was mir passieren kann, wenn ich mich weigere Angaben zu machen.
Wie will man mich belangen.

Die Reihenfolge ist mir ja schon klar:
Antrag auf Vorauszahlung stellen (Sohn)
Ich werde angeschrieben mit Bitte um Einkunftsangabe
ggf. werde ich ein zweites mal angeschrieben.
ggf. Anhörung auf dem Bafögamt

jedesmal werde ich meine Auskunft verweigern.

Jetzt kann das Amt klagen und nun?

ich bin nicht in Deutschland, in Abwesenheit verurteilen? Wenn ich dann mal wieder nach Deutschland komme in Beugehaft?

ich habe keinen Schimmer was dann passieren kann.

Klagt das Bafögamt überhaupt, wenn sie die Klagekosten in den Wind schreiben können, weil ich nicht erreichbar bin für den Staat.

Das sind die Fragen die mich interessieren.

Vielen Dank an alle

Ich kann es dir nicht genau sagen. sorry, keine Ahnung.
Aus der Welt bist du für Deutschland auf jeden Fall nicht grundsätzlich, da Schweiz und Deutschland viele Abkommen miteinander haben. Du bist also nicht vollständig ausser Reichweite.
Gutes Gelingen.