Schweizer in Deutschland - Was will der Staat?

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer aus der Schweiz findet in Deutschland eine neue Arbeitsstelle, welche ihn zu einem Umzug veranlasst. Hat jemand in vergleichbarem Zusammenhang Erfahrungen machen können, welche rechtlichen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind und wie die Um-/Anmeldung vonstatten geht? Würde es in diesem Fall reichen, in der Schweiz den Umzug anzugeben und sich in seinem deutschen Wohnort anzumelden (sprich würden sich die unliebsamen Randerscheinungen wie z. B. die Lohnsteuerkarte dann automatisch einstellen), oder gibt es noch weitere Punkte zu beachten?

Danke und Gruß aus Köln
Frank

Hallo,

Würde es in diesem Fall reichen, in der Schweiz den
Umzug anzugeben

Das klärt man am besten in der Schweiz selbst. Ein Anruf bei der zuständigen Stelle sollte vorab genügen

und sich in seinem deutschen Wohnort anzumelden

Genaugenommen braucht man eine Aufenthaltserlaubnis, die von der Ausländerbehörde der Stadt/Gemeinde erteilt wird, bei der man so schnell wie möglich einen Termin machen sollte. Im Idealfall…

(sprich würden sich die unliebsamen
Randerscheinungen wie z. B. die Lohnsteuerkarte dann
automatisch einstellen), oder gibt es noch weitere Punkte zu
beachten?

… sagen die einem auch, wohin man als nächstes zu gehen hat, weil das meist nur ein paar Zimmer weiter ist (für Deutsche ist das oft alles an einer Stelle gebündelt).

Cu Rene

Hallo Frank,
das ganze wurde von mir vor ein paar jahren durchgeführt. Als Deutsche zuerst in die Schweiz gezogen, nach vier Jahren wieder zurück „heim ins Reich“. Bei der Abmeldung ins Ausland sind in der Schweiz erstmal sämtliche Steuern fällig, davor gibt es keine Erlaubnis, auszureisen. Ein sogenanntes Umzugsprotokoll, in dem minutiös sämtliche mitgeführten Artikel aufgezählt sind, die dann am deutschen Zoll nicht geprüft werden (reine Schikane!) musste ich mich lediglich beim Einwohnermeldeamt wieder anmelden. Da ich Rentnerin bin, weiss ich nicht, wie das mit der Lohnsteuerkarte klappt.
Gruss Babsielia