Schweizer Konten

Hi Leute,

ich habe folgendes Problem:
Ich bekomme in einigen Wochen ein recht hohes Erbe überwiesen (5-stellig). Da ich aber Hartz4-Empfänger bin würde mir sofort der Geldhahn vom Arbeitsamt zugedreht werden. Außerdem würde mein ältester Sohn auch kein Bafög mehr bekommen bis das Erbe aufgebraucht ist.

Da ich das Geld aber lieber für die Ausbilung meiner beiden anderen Kinder aufsparen möchte, weis ich im Moment nicht was ich tun soll.
Arbeit ist bei mir leider auch nicht in sicht, sodass ich sagen könnte, das es Sinn macht eine Zeit lang auf Hartz4 zu verzichten bis ich ohnehin wieder arbeiten würde. Ich glaube nicht das ich je wieder nen Job finde (wegen Behinderung und alter).

Nun hab ich über diverse Tricks nachgedacht die allesamt wohl nicht ganz legal sind.
Also was kann ich tun?

Ein Schweizer Konto war meine Erste Idee. Ist das so sicher?
Und was ist eigentlich legal?

DANKE

Hi Leute,

ich habe folgendes Problem:
Ich bekomme in einigen Wochen ein recht hohes Erbe überwiesen
(5-stellig). Da ich aber Hartz4-Empfänger bin würde mir sofort
der Geldhahn vom Arbeitsamt zugedreht werden.

Tja, so ist das halt… Wäre ja schlimm, wen nes nicht so wäre, oder ?!

Oder meinst du wirklich, dass ein ehrlicher Steuerzahler gerne arbeiten geht, um mit seinen Abgaben jemanden zu „finanzieren“, der 5-stellige Beträge auf´m Konto brach liegen hat ???

Arbeit ist bei mir leider auch nicht in sicht, sodass ich
sagen könnte, das es Sinn macht eine Zeit lang auf Hartz4 zu
verzichten bis ich ohnehin wieder arbeiten würde. Ich glaube
nicht das ich je wieder nen Job finde (wegen Behinderung und
alter).

Das ist natürlich eine doofe Situation… Aber sieh auch mal das positive: Du bekommst doch demnächst ein relativ hohes Erbe überwiesen, oder !? Dadurch kannst du es einrichten, Vater Staat einige Monate nicht mehr auf der Tasche zu liegen.

Nun hab ich über diverse Tricks nachgedacht die allesamt wohl
nicht ganz legal sind.
Also was kann ich tun?

Hmm, du könntest jede Menge Illegales tun, und dann hoffentlich bald in den Kn***t wandern - aber sieh es positiv - da brauchst DU kein Geld mehr, und dann können es deine anderen Kinder für ihre Ausbildung nutzen :wink:

Ein Schweizer Konto war meine Erste Idee. Ist das so sicher?

Klar sind Schweizer Konten sicher… Sind auch garnicht sooo teuer… Hier ist das m.M.n. günstigste Modell:
http://www.postfinance.ch/pf/content/de/seg/priv/pri…

DANKE

Bitte !

Hi Leute,

ich habe folgendes Problem:
Ich bekomme in einigen Wochen ein recht hohes Erbe überwiesen
(5-stellig). Da ich aber Hartz4-Empfänger bin würde mir sofort
der Geldhahn vom Arbeitsamt zugedreht werden. Außerdem würde
mein ältester Sohn auch kein Bafög mehr bekommen bis das Erbe
aufgebraucht ist.

Das wird so passieren.

Da ich das Geld aber lieber für die Ausbilung meiner beiden
anderen Kinder aufsparen möchte, weis ich im Moment nicht was
ich tun soll.

Den Geldeingang der Behörde melden, das Antwortschreiben lesen und die Bestätigung zur Kenntnis nehmen, dass ab jetzt kein Geld mehr kommt. Verprassen bringt auch nix, da so etwas auch nicht als nett empfunden wird.
Die Kinderchen werden wohl selbst etwas für ihre Ausbildung tun müssen.

Arbeit ist bei mir leider auch nicht in sicht, sodass ich
sagen könnte, das es Sinn macht eine Zeit lang auf Hartz4 zu
verzichten bis ich ohnehin wieder arbeiten würde. Ich glaube
nicht das ich je wieder nen Job finde (wegen Behinderung und
alter).

Das ist bitter, aber nun mal nicht zu ändern. Die Gemeinschaft der Steuer- und Sozialabgabenzahler leistet mehr oder weniger gern ihren Beitrag zur Versorgung der Gesellschaft. Nun dürfen Sie froh sein, dieser für Sie ganz bisher ganz guten Gesellschaft etwas zurück zu geben und auf deren Zahlungen eine Zeitlang verzichten.

Nun hab ich über diverse Tricks nachgedacht die allesamt wohl
nicht ganz legal sind.
Also was kann ich tun?

Legale Möglichkeiten sind zum Beispiel Riestersparpläne oder Rürup-Policen. In Rürup sollten Sie dieses Jahr 20.000€ einzahlen (unbedingt Einmalzahlung!!!) können (Verheiratet? Dann das Doppelte, abzüglich der Rentenbeiträge Ihrer Frau). Allerdings steht dieses Geld nur Ihnen im Rahmen einer lebenslangen Rente ab frühestens 60 zur Verfügung. Also für die Kinderchens nicht wirklich geeignet.
da fällt mir ein, dass bei HartzIV-Empfängern eine Pauschale für die RV angenommen wird. Also werden es nicht ganz 20.000€ sein.
Allerdings sollten Sie nicht darauf verzichten, HartzIV zu beantragen. Durch die Antragstellung sichern Sie sich die Rentenansprüche für diese Zeit. Also egal, was nun passiert, Sie sollten jetzt nicht alles fallen lassen, bis das Geld aufgebraucht ist. Eine Beratung bei der RV ist sicher ziemlich wichtig.

Ein Schweizer Konto war meine Erste Idee. Ist das so sicher?
Und was ist eigentlich legal?

In Ihrem Sinne gar nix. Wählen Sie die variante Schweizer Konto, dauert es nicht lange, bis der Schwindel auffliegt. Dann zahlen Sie drauf und bekommen noch weniger raus. Also ehrlich bleiben.

DANKE

hallo
habe dein komentar mit einem sternchen belohnt.
die einen gehen arbeiten,manche für so wenig geld dass sie kaum über die runden kommen ,und ein hartz4 empfänger fragt nach wie er seine kohle
vor dem staat verschleiern kann !!
laut visitenkarte schüler und 20-21 jahre alt,der einen sohn hat welcher
studiert… komisch !
und mit einem 5stelligen betrag in die schweiz,wirklich lächerlich was manche hier schreiben

Sicher nur Tarnung. Würde er seine Angaben wahrheitsgemäß hier reinschreiben, würde man ihn wohl eher für absolut trottelhaft halten müssen. Das wäre so wie der Tankdieb, der erst tankt, dann seine Nummernschilder zuhängt und freudig erregt losfährt.

Aber mittlerweile dürfte er wieder auf dem Pfad der Tugend angekommen sein.

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Erwarten Sie hier ernsthaft Antworten wie die Solidaritätsgemeinschaft geprellt werden kann?
Wie man gegen Gesetze verstösst?

Gruss Ivo

laut visitenkarte schüler und 20-21 jahre alt,der einen sohn
hat welcher
studiert… komisch !

Schonmal dran gedacht, dass der Vater vielleicht den Account des Sohnes nutzt?

Hallo,

Nun hab ich über diverse Tricks nachgedacht die allesamt wohl
nicht ganz legal sind.
Also was kann ich tun?

nachdem die moralische Komponente bereits abgearbeitet wurde, nur ein kleiner Hinweis in rechtlicher Hinsicht: Wenn Du mit nicht ganz legal „ordnungswidrig“ bzw. „strafbar“ meinst hast Du recht. Im ersten Fall gibts bis zu 5.000 Euro Bußgeld, im zweiten Fall bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Da Du offensichtlich mit Vorsatz handelst, bin ich für die zweite Variante, allerdings wirst Du wohl mit einer Geldstrafe davonkommen. Daß Du das, was Du unrechtmäßig an Leistungen erhalten hast, zurückzahlen mußt, dürfte Dir vermutlich schon klar sein.

Gruß,
Christian

…wieder mal die falsche Antwort geraten

da fällt mir ein, dass bei HartzIV-Empfängern eine Pauschale
für die RV angenommen wird. Also werden es nicht ganz 20.000€
sein.

Detlev

Was für’n Zufall aber auch.
Gibt es mit irgend einer Aussage in diesem Beitrag ein Problem?
Oder war es einfach nur der Wunsch, irgendwas von sich zu geben?

Toll gemacht!

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Was für’n Zufall aber auch.
Gibt es mit irgend einer Aussage in diesem Beitrag ein
Problem?

Ja, ein Erbe gilt nicht als Vermögen sondern als Einkommen und daher gibt es auch keinen Freibetrag.

C.

Hä?
Stimmt, Nachts ist es kälter als draußen.

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Hä?
Stimmt, Nachts ist es kälter als draußen.

Ich bewundere deine absolute Kritikfähigkeit mal wieder…

Gruss Ivo

Anzumerken wäre, dass im Falle der Straftat, die auch nach Schweizer Recht eine ist, ein Schweizer Bankgeheimnis auch nicht schützt.

Gruss Ivo

Huiii, hab ich mit irgendwas in ein Wespennest gestochen?
Was hat denn ein Freibetrag mit dem Erbe und HartzIV zu tun?
In dem Zusammenhang, in welchem Detlev wieder mal Murks von sich gegeben hat, rein gar nichts.
Aber es ist faszinierend, wie manche Menschen denken, der Anderen Gedanken lesen zu können.
Raus kommt dann sowas, Einer schlauer als der Andere

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Hallo …

schau Dir zuerst mal diesen Link an:

http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=2736&…

… Erweiterte Meldepflicht der Banken im Todesfall
Die aktuelle Diskussion um die Einschränkung des Bankgeheimnisses verdeckt, dass es diesen Schutz im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) schon lange nicht mehr gibt.

Weiterhin solltest Du wissen: In Deutschland werden Auslandsüberweisungen (insbesondere in Nicht-EU-Länder) ab einer Höhe von 12.500 Euro gemäß Außenwirtschaftsverordnung an die Bundesbank zu melden.

Allerdings gibt es immer Moeglichkeiten, die man aber hier im Brett nicht ansprechen sollte.

Pack die Kohle in Deinen Wagen. In Basel gehst Du zur UBS oder zur SKA (am besten schon vorher alles abklären) und von da aus ueberweisst Du die Kohle auf Dein neues Konto in der Karibik. Die Banken interessiert es nur wo die Kohle herkommt und da hast Du ja Deinen Erbschein.
Wie Du das Abhandenkommen der Kohle dem Finanzamt mitteilst … darüber solltest Du Dir Gedanken machen. Alles ist nur ein Klacks.

Allerdings Vorsicht: Verschärfte Regeln für Prüfer und Berater
Seit kurzem sind unter anderem auch Steuerberater,Buchhaltungsbüros,Aufsichtsräte und Revisoren verpflichtet,eventuelle verdächtige Operationen zu melden.

4fun …