Hallo!
Ich kenne jemanden, der hatte eonen Opa, welcher Konten in der Schweiz und Liechtenstein hat(te). Dieser Herr ist kürzlich und plötzlich verstorben. Meines Wissens ist eine nicht unerhebliche Summe Geld auf den Konten angelegt worden. Frage: Was passiert im Todesfall mit dem Geld? Vererben geht ja wohl schlecht, dann weiß der Fiskus ja bescheid. Weiß jemand wie es in dieser Sache nun weiter geht?
Grüße
Erstes muss nicht alles Geld, das in der Schweiz angelegt ist, dort „schwarz“ angelegt, und zweitens erbt der Erbe ALLES, ohne sein Zutun, auch das Geld in der Schweiz.
Ja, ich rede in diesem Fall aber von „schwarz“ angelegtem Geld. Im Grunde gibt es doch keinen Weg, das ganze über den Tod des Kontoinhabers hinaus gemheim zu halten. Die Erben müssten ja auch bei der Bank bekannt sein und bei der Kontoeröffnung „zugriffsberechtigt“ erklärt worden sein, oder nicht? Und was gescheiht, wenn die Erben keine Ahnung von den Konten gehabt hätten und der Inhaber verstirbt?
Dann sind die Erben natürlich ehrlich und geben das Geld an! Ach ja, und als Erben versteuern sie natürlich auch die letzen Jahre des Erblassers nach.
Hallo,
Und was gescheiht, wenn die Erben keine Ahnung von den
Konten gehabt hätten und der Inhaber verstirbt?
Das ist das Risiko, wenn man es so geheim hält, daß wirklich niemand außer der Bank und dem Kontoinhaber etwas davon weiß. Die Schweizer (oder ist das allgemein so üblich?) nennen sowas, soweit ich weiß, nachrichtenlose Konten. Bis irgendwer Anspruch darauf erhebt (z.B. durch Vorlage eines Erbscheins - Testament kommt ja wohl nicht in Frage, dann wüste ja jemand davon), arbeitet die Bank munter mit dem Geld weiter.
Es soll in der Schweiz immer noch Konten von deutschen Juden geben, die von den Nazis ermordet wurden, wobei jüdische Organisationen da schon einiges an Arbeit geleistet haben um so viele Fälle wie möglich aufzuklären.
Cu Rene
Das geht soweit ich weiss wie bei jeder anderen Bank. Bist du Erbe kriegst du nen Erbschei. Damit musst du zur Bank und sagen: „Hallo, mein Opa ist tot und ich hab alles geerbt!“ Dann wird die Bank deine Daten prüfen - Todesschein, Erbschein dien Personalien ect. und wenn alles stimmt wied das Konto überschrieben.
Bei einer Erbengemeinschaft (in Deutschland meist eher der Fall weil ja meist mehere Leute etwas erben wegen Pflichtanteil ect.) ist das zwar etwas komplizierter aber in der Verfahrensweise genauso. Also Erbengemeinschaft bestimmen einen Sprecher oder melden sich gemeinsam bei der Bank und müssen die Unterlagen nachweisen. Generell wird da keine Abklärung bei den deutschen Behörden gemacht und wenn die Bank halt das Konto nicht umschreiben will dann muss der der erbst oder auch die Personen eigene Konten bei dieser Bank machen wo das Geld dann umgebucht wird oder nach Anteilen aufgesplitten wird.
Grundsätzlich muss ich aber bemerken dass dies auch strafbar ist. Wenn man weiss das das Geld nicht sauber ist und man es jetzt als Erbe erhält dann ist es nicht weniger sauber. Man umgeht die allg. Steuer die Erbschaftssteuer ect…
Angemommen das Geld wäre sauber kann man es einfach auch abheben wenn es jetzt keine grossen Summen ist. Legal ist es soweit ich weiss wenn man Geld mit über die Grenze nimmt bis zu einem Wert von 12.500 Euro. Da werden auch bei einer möglichen Grenzkontrolle keine grossen Nachforschungen gemacht wo das jetzt her ist ect. Aber Abhebungsquittung dabei zu haben ist bestimmt nicht schlecht. Sttrafbar macht man sich nur wenn man jetzt zum Beispiel 30.000 Euro mit uber die Grenze nimmt udn das nicht beim Zoll anmeldet. Wird man dann erwischt braucht man schon gute Argumente.
Grüsse aus der Schweit von deutschem Auswanderer
Jemar