Schweizer Polizei

Hallo,
angenommen ein Schweizurlauber wird in Zürich beim Autofahren geblitzt und bekommt ein Schreiben der Eidgenossen mit folgenden Highlichts.
gemessene Geschwindigkeit : 56 km/h
abzüglich : 5 km/h
daraus ergibt sich : 51 km/h
erlaubt : 50 km/h
Überschreitung der Geschwindigkeit um 1 km/h

Dann läge natürlich ein vorbereiteter Überweisungsträger bei und das wars.
Es wäre kein Foto dabei.
Wie sollte der Schweizurlauber reagieren?
Nein, mir geht es nicht um antworten wie „zahlen und klappe halten“…

Zahlen und Klappe halten!

Levay

Hallo!

Nein, mir geht es nicht um antworten wie „zahlen und klappe
halten“…

Okay, ich versuch’s mal mit „nicht zahlen, trotzdem Klappe halten und nie wieder Schweizer Boden betreten“, weil die Forderung in Deutschland nicht vollstreckt werden wird.

Oder aoll dagegen vorgegangen werden? Schweizer Messgeräte sind berühmt für ihre Präzision!

Zahlen und Klappe halten.

Gruß,
Christian

Hallo,
ein Präzedenzfall kam mir mal zu Ohren:
Arbeitsweg in der Schweiz, geblitzt mit 11km/h zuviel und nach Rücksprache mit Anwälten kam heraus, dass man erstmal abwarten solle. Nach etwa 2 Jahren lag dann ein Beschluss des Kantongerichts in Höhe von knapp 200€ vor. Und sonst nix. Der Betroffene fährt nach wie vor monatlich in die Schweiz, es liegen keine Fahndungsschreiben oder ähnliches aus.
Probleme könnte es nur geben (innerhalb von 5 Jahren), wenn dieser ein Haus oder so etwas kaufen wollen würde.

Grüße
jartUl

Hallo,

Okay, ich versuch’s mal mit „nicht zahlen, trotzdem Klappe
halten und nie wieder Schweizer Boden betreten“, weil die
Forderung in Deutschland nicht vollstreckt werden wird.

Sicher?
Bei mir stand schon einmal morgens ein Polizeibeamter im Büro und wollte wissen wer das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen XX-XX 0815 fährt. Der Kollege war in der Schweiz geblitzt worden.
Ob das vollstreckt worden wäre kann ich nicht sagen.
Wir haben gezahlt und die Klappe gehalten :wink:

Gruss Sebastian

Sicher?

Sicher!

gruß
jartUl

Wirklich ganz sicher???

Hier:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Ver…

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Ver…

Ich fürchte, theoretisch könnten schon heute Bußen ab 40 € vollstreckt werden. Ob´s gemacht wird, weiß ich nicht. Ich habe wegen meiner eigenen Übertretung in der Schweiz in 2004 einfach immer alle Schreiben über mich ergehen lassen, die Jungs wollen ca. 350 €. Vor 1 Woche kam die letzte Zahlungsaufforderung, danach werde (laut dem Schreiben) die Sache zur Zwangsbeitreibung gegeben. Ich bin gespannt, was passiert und werde berichten…

Theorie und Praxis…
Hi Wotan,

„In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann.“

„Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.“

sind Zitate von Deinen Links. Du hast Recht mit der Aussage „Theoretisch könnten…“. Empfehlungen der ADAC-Rechtsberatung und eines freien Anwalts lauten, dass man es aussitzen solle. Ich habe auch einen (in der Schweiz) vollstreckbaren Titel aus 2004 über etwa 180 Euro vorliegen, weil ich 11km/h zu schnell geblitzt wurde. Werde Euch auch auf dem Laufenden halten :smile:

Gruß
jartUl