Schweizer Rechtsprechung: a.v.d

Hallo Experten!

In einem juristischen Text aus der Schweiz erscheint mir die Abkürzung „a.v.d.“. Es steht vor der Urteilsbekundung eines schw. Gerichts.
Da steht: „-dem Angeschuldigten. a. v. d. Fürsprecher Hans Meyer“

Mehr kann ich dazu nicht sagen, ausser dass der genannter Namen von mir frei erfunden wurde.

Kann jemand mir bitte sagen, für was diesess „a.v.d.“ steht? Schon jetzt vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

anwaltlich vertreten durch?
Denke ich mal. Alles andere würde mich sehr wundern.

Gruß

Anwar

Passt, weil Fürsprecher in den Kantonen Bern und Solothurn die Bezeichnung des Anwalts ist.

Gruß vom Wiz

1 Like

Anwar u. Wiz: vielen Dank! 1*f. Euch fowT Gruß
Vielen
herzlichen
Dank
Anwar und Wiz (Und je ein Sternchen)

Gruß
Helena