Hallo Experten!
In einem juristischen Text aus der Schweiz erscheint mir die Abkürzung „a.v.d.“. Es steht vor der Urteilsbekundung eines schw. Gerichts.
Da steht: „-dem Angeschuldigten. a. v. d. Fürsprecher Hans Meyer“
Mehr kann ich dazu nicht sagen, ausser dass der genannter Namen von mir frei erfunden wurde.
Kann jemand mir bitte sagen, für was diesess „a.v.d.“ steht? Schon jetzt vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena