Hallo Wissende,
nehmen wir an, ein Deutscher, Rentner, bezieht seit wenigen Monaten aus einem früheren Arbeitsverhältnis in der Schweiz von dort eine kleine Rente. Da der Rentner immer noch häufig die Schweiz besucht, lässt er sich die Rente auf ein schweiz. Bankkonto überweisen, um Geldumtauschgbühren zu sparen (ohne Hintergedanken! Die BfA ist zuständig für Anträge auf Auslandsrente und wüßte in diesem Beispiel über den Rentenbezug Bescheid, und damit auch das Finanzamt!).
Frage: Müssten für diesen Rentenbetrag auch Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland entrichtet werden? Der Rentner ist hier pflichtversichert.
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.
Hallo,
grundsätzlich gilt das alle Renten selbst beitragspflichtig sind
und auch als Versorgungsbezug gelten. Insofern wären hier
in Deutschland Beiträge zu entrichten. Ich empfehle den Renten-
bescheid der Krankenkasse vorzulegen und das prüfen zu lassen.
Es kommt nämnlich auch darauf an vom welcher Institution diese
Rente gezahlt wird.
Gruss
Czauderna
Vergessen:
Wie heißt die Krankenversicherung???
GKV oder PKV???
Thorulf Müller
Hallo,
Thorulf, wie soll ich deine Frage verstehen - er schreibt doch, dass er in Deutschland pflichtversichert ist ??!!
- ich bin kein ausgesprochener Rentenexperte, aber die Versicherten (Rentner),
die ich kenne mit einem „Rentenbezug“ aus der Schweiz, die bekommen
diese alle von einer Privaten Rentenversicherung, z.B. von der
Zürich AG. - Für die Beurteilung der Beitragspflicht in Deutschland
gilt generell folgendes - steht die Rentenleistung (Versorgungsbezug) im Zusammenhang mit dem frueheren Erwerbsleben,
liegt grundsätzlich Beitragspflicht vor - werden diese Beiträge
bereits in dem Land abgeführt aus dem die Rente bezogen wird, entfällt
natürlich die Beitragspflicht in Deutschland - das gilt übrigens auch
für Hinterbliebenenversorgung. Ich mach mich nochmal schlau, wie das
genau mit der Schweiz aussieht - melde mich dann ggf. wieder.
Gruss
Günter
Wie heißt die Krankenversicherung???
GKV oder PKV???
Thorulf Müller