Hallo zusammen,
in einer Stellenausschreibung für einen Arbeitsplatz in der Schweiz steht eine deutsche Adresse als Arbeitgeber.
Dann folgt der Vermerk „schweizer Vertrag“
Was bedeutet das in bezig auf Steuern, Kranken- und Rentenversicherung
etc.?
Danke
Michl
Hallo,
was am besten ist, vorab telefonisch klären. So bekommt der Arbeitgeber auch gleich ein Bild von dir, du sammelst Symphatie-Punkte und er merkst sich dich. Und schaut sich dann deine schriftliche Bewerbung etwas genauer an. Was bei enbtsprechender Qualifikation wiedser Plus-Punkte bringt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michl
Was bedeutet das in Bezug auf Steuern, Kranken- und
Rentenversicherung
Wenn Du in der Schweiz lebst und arbeitest bedeutet das, dass Du Sozialabgaben nach Schweizer Recht bezahlst, Dein Einkommen in der Schweiz versteuerst und Deine Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlst.
Die Sozialabgaben (für Alters-, Invalidenrente und Arbeitslosenversicherung, bzw. AHV/IV und BVG) werden Dir vom Gehalt abgezogen. Die Steuererklärung musst Du selber machen (oder mit einem Steuerberater) und die Krankenkasse schliesst Du da ab, wo es Dir am besten passt.
Gruss
Heinz
hallo heinz,
das war mir schon klar. das entspricht dem, wir es „ausländern“ bei uns geht.
aber in dem fall steht als arbeitgeber eine deutsche adresse in der ausschreibung.
michl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michl,
diese Beschreibung klingt in der Tat etwas seltsam. Da wäre ich vorsichtig. Wenn Dir der Vetrag ‚komisch‘ vorkommen sollte, kannst Du Dir eventuell Rat bei der der Gewerkschaftsvetretungen (UNIA, Syna) holen. Ich habe das damals auch gemacht und kompetente Hilfe erhalten.
Schweizer Veträge haben zunächst den Anschein, dass man mehr Lohn bekommt, da man für Krankenversicherung und Altersvorsorge eben auch noch selbst aufkommen muss. Es ist aber auch so, dass man zumeist effektiv mehr arbeitet, als z.B. in DE. Gesetzl. Mindest-Urlaubstage sind 20 p.a. und max. wöchentl. Arbeitszeit 45h. Sehr oft werden von Firmen Einzelarbeitsverträge angeboten, eventuell gibt es dahinter diverse Reglemente, in denen dann alle Einzelheiten wie Überstundenregelungen noch ausführlicher beschrieben & geregelt sind.
Es liegt auf der Hand, dass man bei diesen Einzelverträgen sehr gut selbst wissen muss was man will und was allg. Standard ist um das Beste auszuhandeln. Mann sollte alle Paragraphen gut lesen und verstehen was gemeint ist und nichts dem Zufall oder dem allgemeinen Vertrauen überlassen. Die Firmen spielen & spekulieren auch oft mit der Unwissenheit der Leute. Schlimmstenfalls werden zusätzliche Punkte wie Vertragstrafen, veschachtelte (und irreführende) Regelungen für Arbeitszeiten und Überstundenabgeltung implementiert.
Ich habe selbst auch letztes Jahr nach einer Woche in einem neuen Job das Handtuch werfen müssen, weil mir bewusst wurde, dass man mich doch zu sehr über den Tisch ziehen wollte und meine damalige Not (arbeitslos) ausnutzen wollte. Dabei handelte es sich um eine belgische Firma mit Büro in der Schweiz.
Bei alledem bitte nicht vergessen, dass das Leben in der Schweiz selbst auch nochmals teurer ist als man landläufig so denkt.
Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte. Wenn Du noch Detailfragen hast - nur zu.
Mfg, Thomas