Schweizer Zoll/Schengener Abkommen/Ausweispflicht

Hallo!
Folgender völlig frei erfundener Fall:
Eine Junge Dame wohnt in Konstanz an der deutsch-schweizer Grenze und möchte bei den Eidgenossen joggen gehn.
Da ja laut frischem Schengener Abkommen keine Personenkontrollen mehr durchgeführt werden und in der Schweiz keine Ausweispflicht besteht,
joggt sie einfach so ins Land rein.

Der zollmann hält sie an und verweigert ihr aufgrund fehlender Papiere die Einreise mit der Begründung:
„Ich mache hier keine Personenkontrolle sondern eine Zollkontrolle!“
(Der Joggingdress der jungen Dame bietet allerdings offensichtlich wenig Platz für Schmuggeleien)

Nehmen wir weiterhin an, der Amtmann will die junge Frau ein wenig piesacken,
weil sie auf der falschen Seite eingereist ist, also am Ausreiseschalter)

Meine Frage:
Darf der Zollbeamte einer quasi nackten Frau wegen einer aufgrund mangelnder Papiere nicht durchführbaren Zollkontrolle die
Einreise verweigern?

Vielen Dank & viele Grüße

Hallo!
Folgender völlig frei erfundener Fall:
Eine Junge Dame wohnt in Konstanz an der deutsch-schweizer
Grenze und möchte bei den Eidgenossen joggen gehn.
Da ja laut frischem Schengener Abkommen keine
Personenkontrollen mehr durchgeführt werden und in der Schweiz
keine Ausweispflicht besteht,
joggt sie einfach so ins Land rein.

aber ein deutscher Staatsbürger hat die Pflicht, ein Ausweisdokument zu besitzen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Der zollmann hält sie an und verweigert ihr aufgrund fehlender
Papiere die Einreise mit der Begründung:
„Ich mache hier keine Personenkontrolle sondern eine
Zollkontrolle!“
(Der Joggingdress der jungen Dame bietet allerdings
offensichtlich wenig Platz für Schmuggeleien)

Schengen beinhaltet aber tatsächlich nur den personenverkehr. Die Schweiz ist aber nicht mitglied der EU und daher darf/will/muss die Schweiz auch weiterhin Zollkontrollen durchführen.
Dazu gehört auch die Feststellung der Personalien. ohne Ausweis/Pass schwerlich möglich. und mit Stringtanga und abgeklebten Nippeln ist es möglich, Gegenstände zu schmuggeln. vielleicht nicht gerade einen 90cm-Flachbildschirm, aber Edelsteine, Gold, Geld …

Nehmen wir weiterhin an, der Amtmann will die junge Frau ein
wenig piesacken,
weil sie auf der falschen Seite eingereist ist, also am
Ausreiseschalter)

Meine Frage:
Darf der Zollbeamte einer quasi nackten Frau wegen einer
aufgrund mangelnder Papiere nicht durchführbaren Zollkontrolle
die
Einreise verweigern?

meine Meinung: ja
und er dürfte auch einer ganz nackten Frau oder einem Mann mit Pelzmantel die Einreise verweigern.

Gruß

Hallo!

Da ja laut frischem Schengener Abkommen keine
Personenkontrollen mehr durchgeführt werden

…nicht ganz: keine ständigen Personenkontrollen…

und in der Schweiz
keine Ausweispflicht besteht,
joggt sie einfach so ins Land rein.

Woher kommt eigentlich das Märchen, dass man bei Reisen zwischen Schengen Staaten keine Reisedokumente benötigt? Ich meine, das habe ich ja schon oft gelesen, aber es ist und bleibt ein Märchen und ich frage mich immer wieder, woher es kommt.

Der zollmann hält sie an und verweigert ihr aufgrund fehlender
Papiere die Einreise mit der Begründung:
„Ich mache hier keine Personenkontrolle sondern eine
Zollkontrolle!“
(Der Joggingdress der jungen Dame bietet allerdings
offensichtlich wenig Platz für Schmuggeleien)

Zollkontrollen sind auch nicht abgeschafft, weil es eine Zollgrenze ist. Ob die Einreise zu Recht verweigert wurde, ist eine andere Frage und hängt u.a. davon ab, ob eine der Freiheiten in Anspruch genommen wurde, die nach dem EG-Schweiz Assoziationsabkommen auch für die Schweiz gelten. Man kann davon ausgehen, dass der Zollbeamte die MRAX-Judikatur des EuGH nicht kennen wird…

Meine Frage:
Darf der Zollbeamte einer quasi nackten Frau wegen einer
aufgrund mangelnder Papiere nicht durchführbaren Zollkontrolle
die
Einreise verweigern?

Das kommt drauf an und wie das im Detail ist, möchte ich jetzt nicht ausführen. Eine Übertretung ist es aber jedenfalls.

Gruß
Tom

Hallo,

meine, das habe ich ja schon oft gelesen, aber es ist und
bleibt ein Märchen und ich frage mich immer wieder, woher es
kommt.

vielleicht, weil der Bürger sie in der Praxis nie braucht. Wer gerade zufällig während irgendeiner „Veranstaltung“ zu der gerade wieder Kontollen stattfinden einreist, weiß das meist vorher aus der Presse. Sonst dürfte der Durchschnittsbürger etwa genauso häufig in eine Schleierfahndung an der Genze kommen, wie er in einen allgemeine Verkehrskontrolle im Inland kommt.

Cu Rene

Ja, er darf
Auch Hallo

Folgender völlig frei erfundener Fall:
Eine Junge Dame wohnt in Konstanz an der deutsch-schweizer
Grenze und möchte bei den Eidgenossen joggen gehn.
Da ja laut frischem Schengener Abkommen keine
Personenkontrollen mehr durchgeführt werden und in der Schweiz
keine Ausweispflicht besteht,
joggt sie einfach so ins Land rein.

Möööp: Fehler

Der zollmann hält sie an und verweigert ihr aufgrund fehlender
Papiere die Einreise mit der Begründung:
„Ich mache hier keine Personenkontrolle sondern eine
Zollkontrolle!“
(Der Joggingdress der jungen Dame bietet allerdings
offensichtlich wenig Platz für Schmuggeleien)

Ein schöner Spruch der bei jedem Grenzübergang unmissverständlich steht: „…Mit gültigen Reisedokumenten und ohne zollpflichtigen Waren oder Waren im Rahmen der Freigrenze…“. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der menschliche Körper sehr gerne als Schmuggelversteck verwendet wird.

Nehmen wir weiterhin an, der Amtmann will die junge Frau ein
wenig piesacken,
weil sie auf der falschen Seite eingereist ist, also am
Ausreiseschalter)

Falsche Seite eingereist?? Entweder kommt man (frau) von Deutschland in die Schweiz, oder in die Gegenrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob sie auf der linken oder rechten Strassenseite einreist. In den meisten Fällen sind bei grösseren Zollanlagen auf der „Ausreiseseite“ der deutsche Zoll (in diesem Beispiel) auf der „Einreiseseite“ der Schweizer.

Meine Frage:
Darf der Zollbeamte einer quasi nackten Frau wegen einer
aufgrund mangelnder Papiere nicht durchführbaren Zollkontrolle
die
Einreise verweigern?

Ja, er darf (Zollgesetz Art. 100). Weiteres siehe weiter oben. Im weiteren ist eine Zollkontrolle durchführbar. In diesem Falle ist es möglich die Person in einen Spital zu begleiten und die Person einer körperlichen Untersuchung zu unterziehen (Zollgesetz Art. 102). Das geht soweit, dass ein Arzt die Körperöffnungen untersucht und die Person sogar röntgen kann. Weiter kann die Zollbehörde eine Person vorübergehend festhalten um die Identität zu ermitteln und überprüfen (Zollgesetzt Art. 103). Ein ähnliches Gesetzt besteht auch für die Polizei. Man merke sich: Wohl ist in der Schweiz keine Ausweispflicht, aber es empfiehlt sich immer seine Identitätskarte oder Reisepass dabei zu haben.

Vielen Dank & viele Grüße

Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten.

Gruss
HaegarCH

Autsch
Hallo

[MOD] Vollzitat gelöscht

Im „grenznahen“ Bereich kommt es immer wieder zu Kontrollen durch die Grenzwache. Zum Teil sogar zusammen mit der Polizei und mit ausländischen Zollbehörden. Es gibt mit grenzanstössigen Kantonen sogar Übereinkommen, die der Grenzwache die, in einem grossen Umfang, die selben Befugnisse einräumt wie der Kantonspolizei. Daher kann die Grenzwache gewisse Vergehen im Ordnungsbussenverfahren gleich selber erledigen, ohne dass sie die Polizei hinzuziehen muss. In einem Monat bin ich in 3 Kontrollen des GWKs gekommen. Eine davon in Bülach. Also schon weit im Inland.

Cu Rene

HaegarCH

Hallo!

…und deswegen nimmt er keinen Führerschein mit?

Ich verstehe es wirklich nicht, aber das dürfte eher ein psychologisches Problem sein. Ich kann mich noch erinnern, als 1994 eine StVO Novelle in Österreich erlaubt hat mit Fahrrädern gegen die Einbahn zu fahren, wenn dies durch eine Zusatztafel erlaubt ist. Das ist auch so in den Medien verbreitet worden (damals war ich noch in der Schule und habs genau so mitgekriegt). Irgendwie haben sich die Leute gemerkt „gegen die Einbahn fahren“ und das mit der Zusatztafel aber nicht - da hab ich mich auch immer gefragt und frag mich bis heute, woher die Leute das Märchen haben, dass man mit Fahrrädern gegen die Einbahn fahren darf.

Gruß
Tom

Hallo!

Also da muss man nicht bis in die Schweiz fahren. Ich kenne das sowohl von der deutschen Grenze am Walserberg als auch von der slowakischen Grenze bei Kittsee. Ich bin einmal am Autobahngrenzübergang Walserberg um 3 Uhr in der früh zwecks Grenzkontrolle angehalten worden… da war der anwesenden Zivilstreife offenbar etwas langweilig.

Gruß
Tom

Hallo,

…und deswegen nimmt er keinen Führerschein mit?

genau! Den braucht man etwa genauso oft.
Ich habe jedenfalls seit es Schengen gibt nie wieder irgendwo innerhalb einen Ausweis gebraucht, wenn ich nicht gerade eine Sendung von der Post abgeholt habe oder am Amt den nächsten beantragt habe. Den Führerschein habe ich nur einmal gebraucht, als ich einen Wagen geliehen habe. Wahrscheinlich sehe ich einfach nicht verdächtig aus.

Cu Rene