Weiß jemand, ob man die schweizerische Krankenversicherung bei der deutschen Steuererklärung irgendwo angeben/absetzen kann?
Bsp.: Ehemann und Ehefrau wohnen in Deutschland
Ehefrau arbeitet in Deutschland
Ehemann arbeitet in der Schweiz und hat dort auch in die KV
eingezahlt
Irgendwie kann man auch nirgendwo die Werbungskosten eintragen oder? Einzigste Möglichkeit eine korrekte Berechnung zu erhalten ist, den um die WK gekürzten Arbeitslohn anzugeben. Sehe ich das falsch?
Weiß jemand, ob man die schweizerische Krankenversicherung bei
der deutschen Steuererklärung irgendwo angeben/absetzen kann?
Bsp.: Ehemann und Ehefrau wohnen in Deutschland
Ehefrau arbeitet in Deutschland
Ehemann arbeitet in der Schweiz und hat dort auch in die
KV
eingezahlt
Wenn der schweizer Arbeitslohn bei der deutschen Steuererklärung als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt angesetzt wird, sind die Krankenversicherungsbeiträge nicht abziehbar § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Irgendwie kann man auch nirgendwo die Werbungskosten eintragen
oder?
Die sind formlos auf einem Beiblatt anzugeben. Sie kürzen den schweizer Bruttoarbeitslohn, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Einzigste Möglichkeit eine korrekte Berechnung zu
erhalten ist, den um die WK gekürzten Arbeitslohn anzugeben.
anzugeben ist der Bruttolohn
Es gibt PC Programme, die Fälle mit ausländischen Einkünften berechnen können.