Schweizerische KV

Hallo an alle!

Weiß jemand, ob man die schweizerische Krankenversicherung bei der deutschen Steuererklärung irgendwo angeben/absetzen kann?

Bsp.: Ehemann und Ehefrau wohnen in Deutschland
Ehefrau arbeitet in Deutschland
Ehemann arbeitet in der Schweiz und hat dort auch in die KV
eingezahlt

Irgendwie kann man auch nirgendwo die Werbungskosten eintragen oder? Einzigste Möglichkeit eine korrekte Berechnung zu erhalten ist, den um die WK gekürzten Arbeitslohn anzugeben. Sehe ich das falsch?

Danke schon mal und viele Grüße!
Shelly

Servus,

KV-Beiträge sind wie alle Vorsorgeaufwendungen keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Da kann man sie auch eintragen und geltend machen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Weiß jemand, ob man die schweizerische Krankenversicherung bei
der deutschen Steuererklärung irgendwo angeben/absetzen kann?

Bsp.: Ehemann und Ehefrau wohnen in Deutschland
Ehefrau arbeitet in Deutschland
Ehemann arbeitet in der Schweiz und hat dort auch in die
KV
eingezahlt

Wenn der schweizer Arbeitslohn bei der deutschen Steuererklärung als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt angesetzt wird, sind die Krankenversicherungsbeiträge nicht abziehbar § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Irgendwie kann man auch nirgendwo die Werbungskosten eintragen
oder?

Die sind formlos auf einem Beiblatt anzugeben. Sie kürzen den schweizer Bruttoarbeitslohn, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Einzigste Möglichkeit eine korrekte Berechnung zu
erhalten ist, den um die WK gekürzten Arbeitslohn anzugeben.

anzugeben ist der Bruttolohn
Es gibt PC Programme, die Fälle mit ausländischen Einkünften berechnen können.

Schöne Grüße
C.