Bei unserem Neubau besteht zwischen Gehweg und Stellplatz eine 4 bis 5 cm hohe Schwelle. Darf diese Stolperfalle so sein? Bei den weiteren Stellplätzen der Wohnanlage wurde diese Schwelle auch beim Bau entfernt, lediglich bei uns wurde dies scheinbar vergessen. Der Verkäufer verweigert uns jedoch eine Mangelbeseitigung.
Ein neutraler Gartenbauer sagt: so würde er dies nie bauen. Der Stellplatz gehört abgesenkt. Die verkaufende Firma, die diese Schwelle so gebaut hat, sagt: eine normale Ausführung erlaubt eine 5cm hohe Schwelle und entspricht der DIN. Leider wird mir nicht mitgeteilt, welche DIN Norm ausschlaggebend ist.
Kann mir hier jemand weiterhelfen. In Deutschland ist ja alles geregelt, somit müsste ein eindeutiges Höhenmaximum bestehen. Wer kennt die Norm? (bzgl. barrierefreiem Bauen steht nichts in unserer Baubeschreibung)
Vielen Dank für die Hilfe!
Bei unserem Neubau besteht zwischen Gehweg und Stellplatz eine
4 bis 5 cm hohe Schwelle. Darf diese Stolperfalle so sein? Bei
den weiteren Stellplätzen der Wohnanlage wurde diese Schwelle
auch beim Bau entfernt, lediglich bei uns wurde dies scheinbar
vergessen. Der Verkäufer verweigert uns jedoch eine
Mangelbeseitigung.
Dann einfach einen angemessenen Geldbetrag einbehalten, bis der bei Abnahme sichtbare und also bekannte und daher sicherlich vorbehaltene Mangel beseitigt ist. Falls das vorzubehalten vergessen wurde, besteht nach Abnahme auch kein Beseitigungsanspruch mehr.
Ein neutraler Gartenbauer sagt: so würde er dies nie bauen.
Der Stellplatz gehört abgesenkt. Die verkaufende Firma, die
diese Schwelle so gebaut hat, sagt: eine normale Ausführung
erlaubt eine 5cm hohe Schwelle und entspricht der DIN. Leider
wird mir nicht mitgeteilt, welche DIN Norm ausschlaggebend
ist.
Da würde ich doch einfach denjenigen fragen, der von der „DIN“ redet, welche er denn meint…
Kann mir hier jemand weiterhelfen. In Deutschland ist ja alles
geregelt, somit müsste ein eindeutiges Höhenmaximum bestehen.
Wer kennt die Norm? (bzgl. barrierefreiem Bauen steht nichts
in unserer Baubeschreibung)
Geschuldet wird nicht, was in der Norm steht und auch nicht das, was in den Bauvorschriften steht, falls es dafür welche gibt (was mir aber neu wäre), sondern geschuldet wird ausschließlich das, was im Vertrag steht. Danach entscheidet sich auch, ob ein Mangel überhaupt vorliegen kann. Es ist völlig egal, wie das bei den Nachbarn abgeliefert wurde.
Vielen Dank für die Hilfe!
Bitte
smalbop