Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass Frau X nach ihrer Heirat „arbeitslos ohne Leistungen“ gemeldet war.
Frau X könnte 100 % schwerbehindert sein, in einer kleinen Stadt wohnen und keinen Führerschein haben.
Gehen wir nun davon aus, dass die Arbeitsagentur Frau X abmeldet hat wegen „nicht vermittelbar“ und auch nicht bereit ist, Frau X wieder anzumelden.
Könnte man dagegen etwas tun?
(Frau X hat das evtl. vor einem Jahr so hingenommen, möchte sich jedoch wieder anmelden wegen Rentenzeiten.)
Grüße
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Hallo
Könnte man dagegen etwas tun?
(Frau X hat das evtl. vor einem Jahr so hingenommen, möchte sich jedoch wieder anmelden, wegen Rentenzeiten.)
Sie könnte ja einen schriftlichen Antrag stellen, der ihr wohl schriftlich abgelehnt werden müsste (oder zugesagt). Denke ich.
Viele Grüße
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo
liegt denn eine „Erwerbsfähigkeit“ im Sinne des SGB III vor? Da du erwähntest 100 % schwerbehindert … könnte ja auch eine Erwerbsminderung vorliegen.
LG
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
Hallo,
liegt denn eine „Erwerbsfähigkeit“ im Sinne des SGB III vor?
Da du erwähntest 100 % schwerbehindert … könnte
ja auch eine Erwerbsminderung vorliegen.
nein, eine Erwerbsminderung würde nicht vorliegen, die entspr. Anträge wurden abgehlehnt, da Frau X ja sitzende Tätigkeiten nachgehen kann.
Frau X arbeitet seit der Heirat ehrenamtlich bei verschiedenen Institutionen (Weltladen, Lebenshilfe, usw.), jedoch bringt ihr das ja nichts wegen der Grundrente.
Bringt es etwas, wenn man die für die Rentenversicherung freiwillige Leistungen einzahlt?