eine lehrer (in schleswig holstein) hätte die möglichkeit auf anerkennung einer schwerbehinderung (vermutlich 30%) auf grund eines episodischen bis chronischen Cluster kopfschmerzes (bing - horten - syndrom).
-die anerkennung einer schwerbehinderung (auch von 30% (und mehr?)) bei dieser krankheit ist WOHL WENIGER das problem und hat wohl schon mehrfach stattgefunden…-
wie ist der verfahrensweg bei beamten?
welche auswirkungen ergeben sich auf die stundenverpflichtung?
welche auswirkungen ergeben sich auf den sonstigen arbeitsalltag?
welche auswirkungen ergeben sich auf die besoldung?
welche auswirkungen ergeben sich auf die beförderungsmöglichkeiten?
welche auswirkungen ergeben sich auf die pensionsansprüche?
besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses auch bei dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?
SORRY, aber ich bin laie auf dem gebiet, daher habe ich diese frage(n) in dieses forum gestellt… letztlich ist eine grad der behinderung von 10% bis zu 80% bei dieser erkrankung möglich… ob es bei diesem speziellen/ inidviduellem fall so ist - (noch) keine ahnung?
gleichwohl hätte ich gerne antworten auf die fragen:
welche auswirkungen ergeben sich auf
die stundenverpflichtung?
den sonstigen arbeitsalltag
die besoldung?
die beförderungsmöglichkeiten?
die pensionsansprüche?
besteht die möglichkeit einer reversibilität des statuses auch bei dieser (nach jetztigem wissensstand unheilbaren) krankheit?
falls weitere ausführungen zuviel mühe machen, bin ich schon jetzt dankbar für den link und werde es entsprechend nachlesen…
herzlichen dank für (weitere) differenzierte antworten!!!
paul
Beamtenrecht
Bezüglich der ganzen beamtenrechtlichen Fragen wäre es wohl besser hier http://www.recht.de/phpbb/ im Forum Beamtenrecht zu fragen, da sich das Beamtenrecht erheblich vom Arbeitsrecht unterscheidet und hier bei wer-weiss-was scheinbar keine Antworten mehr kommen. Einen Versuch wärs zumindest wert.