Schwerbehindert

Hallo Alle Zusammen

Folgender Fall: Ein älterer Arbeitnehmer seit über 20Jahre Betriebszu-
gehörigkeit. Leidet an einer crohnischen Darmerkrankung die unter anderem auch starke Gelenkbeschwerden u.s.w. und somit auch längere
Ausfallzeiten verursacht.
Nun wurde dem AN gesagt daß dadurch dem Arbeitgeber hohe Kosten entstehen. Ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 50% liegt vor.
Bis jetzt wurde nur von den Kosten gesprochen.
Meine Frage nun: Was BEKOMMT der Arbeitgeber(vom Amt für Familie und Soziales o.ä.) dafür wenn er einen Schwerbehinderten beschäftigt??

Vielen Dank

Hallo,

in der Regel müssen Unternehmen ab einer gewissen Größe und Zahl an Arbeitnehmern eine gewisse Zahl an Schwerbehinderten einstellen. Tut das Unternehmen dies nicht muss dies für jeden nicht mit einem Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplatz eine „Strafe“ zahlen (genaue Höhe leider nicht erinnerlich).
So richtig bekommen tut das Unternehmen eigentlich meines Wissens nach nicht.
Der Kostenfaktor allgemein für Arbeitnehmer ist im Unternehmen nicht zu unterschätzen!

Gruß

Hallo,

das der AG sagt, dass ihm durch kranke AN Kosten entstehen, ist wahrscheinlich sachlich richtig, wenn auch nicht unbedingt die feine Art, weil dadurch indirekter Druck auf den AN ausgeübt wird. Allerdings muss der AN dafür keine Schwerbehinderung haben, es gibt auch Menschen die ohne eingetragene Schwerbehinderung oft und lange krank sind. Das verursacht dem AG die gleichen Kosten.

Der AG „bekommt“ für die schwerbehinderten Beschäftigten nichts, sondern er muss wenn er über 20 AN hat, mindestens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, sonst muss er eine Ausgleichsabgabe leisten (wie von Jessy bereits geschrieben).

Gruß
Nita

Hallo!

…längere Ausfallzeiten verursacht.
Nun wurde dem AN gesagt daß dadurch dem Arbeitgeber hohe
Kosten entstehen.

Natürlich werden durch Ausfallzeiten zusätzliche Kosten verursacht. Das Unternehmen zahlt während dieser Zeiten Lohn/Gehalt sowie den AG-Anteil zur Sozialversicherung, ohne dass den gezahlten Beträgen eine Arbeitsleistung gegenüber steht. Die Arbeit muss anderweitig erledigt werden, aber das geschieht natürlich nicht kostenlos. Außerdem sind mit jeder Ausfallzeit Verwaltungs- und Organisationsarbeiten verbunden.

Für gewerbliche Mitarbeiter zahlen Unternehmen Beiträge in eine Ausgleichskasse und können sich je nach gewählter Beitragsklasse einen bestimmten Prozentsatz des im Krankheitsfall gezahlten Lohns erstatten lassen.

Besondere Erstattungen für Schwerbehinderte gibt es aber nicht. Ausnahme: Für die Einstellung schwer vermittelbarer Arbeitnehmer (Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte o. ä.) kann das Arbeitsamt für einen begrenzten Zeitraum einen Zuschuss zu den Lohnkosten gewähren.

Unternehmen führen i. a. eine laufende Statistik zu Ausfallzeiten und in einem ordentlich geführten Unternehmen ist die Minimierung von Ausfallzeiten eine Daueraufgabe.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

bitte vergesse das vorher Gepostete weitgehend, da es bestenfalls Viertelswissen wiedergibt.
Der AG ist verpflichtet, bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, wozu auch erhöhte Fehlzeiten gehören können, von sich aus das Integrationsamt einzuschalten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Sind gemeinsam mit dem Integrationsamt keine Maßnahmen umsetzbar, die die Schwierigkeiten nachhaltig beheben, kann der AG für die Weiterbeschäftigung des schwerbehinderten AN durchaus beim IntegrA einen sog. „Nachteilsausgleich“ gem § 102, Abs. 3 Nr. 2e SGB IX beantragen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html
Ein derartiger „Nachteilsausgleich“ kann auch ein bis zu 50%iger Lohnkostenzuschuß sein.
In meinem Betrieb bekommen wir einen derartigen Lohnkostenzuschuß für einen AN bereits im 8. Jahr.
Bei der Berechnung der Leistungen des IntegrA wird aber immer berücksichtigt, ob der AG eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung hat und in welchem Umfang er dieser Verpflichtung nachkommt.

Kommt der AG seiner Verpflichtung zur Einschaltung des IntegrA nicht nach, kann der AN sich entspannt zurücklehnen, da dann eine krankheitsbedingte Kündigung aussichtslos ist.

&Tschüß
Wolfgang