Hallo,
ich habe, seit einer Tumor OP 2004, einen Schwerbehindertenausweis mit 100%. Nachdem die Gültigkeit in diesem Jahr ausläuft, habe ich einen neuen Ausweis beantragt. Zwischenzeitlich wurde mir mitgeteilt, dass ein Verfahren von Amts wegen n.d.Schwebehindertenrecht läuft und das beabsichtigt ist, den Grad der Behinderung auf 60% zu reduzieren.
In Kürze wird also sicher ein solchwer Bescheid kommen und ich frage mich, ob es sinnvoll ist, diesm dann zu widersprechen, da die im Schreiben aufgeführten verbleibenden Gründe für eine 60% ige Behinderung ergänzenswert sind. Ich habe keinen Stempel im Ausweis für sonst. Vergünstigungen , nutze ihn also nur für verbilligte Eintritte.
Wie sollte man sich da verhalten, wenn man diesen Vorteil, der ja wohl weiuterbestehen wird, auch künftig erhalten will?
Freundlche Grüße, Dieter
Hallo Dieter,hier ist Bine
mir ist sehr bewuß,das das Versorgungsamt,für mich unverständlich die %te fast willkürlich reduziert.
Wenn Du einen neuen Antrag stellst bzw ne verlängerung beantrags,sollte der Hausarzt bzw. Dein Behandelne Arzt ein aussagekräftiges Urteil schreiben.Es lohn sich auf alle Fälle nicht nachzugeben,…geh denen solang auf den Geist bis Du Das hast,was Du willst.Sicher must Du Register ziehen,ich hab bis heute den AG nicht,obwohl ich denen angeboten hab mich zu Untersuchen…wolln die nicht,jeder schüttelt den Kopf wenn er mich sieht und glaubt nicht das ich den Ausweis nicht hab.Im gegenteil,ich mußte Stafe zahlen obwohl ich den Ausweis von 80%BG im Auto hatte,Aber gib nicht auf.Schau das Dein Arzt ein vernichtendes Attest schreibt.(ich benutze meins auch nur für vergünstigte Eintritte).
GIB NICHT AUF,wir haben uns unseren Zustand ja nicht ausgesucht.
Lg.BINE
PS:laß mal lesen wie’s bei Dir weiter geht
Hallo, Dieter,
erwarte bitte keine Rechtsberatung.
Aber folgendes:
- Du hättest keinen neuen Ausweis, sondern eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer beantragen sollen.
- Eine Reduzierung des Grades der Behinderung kann m.E. nicht ohne vorherige gutachterliche Untersuchung erfolgen. Dass eine erfolgt ist, schreibst du nicht.
- Ich schließe nicht aus, dass die 100 % Behinderung nur begrenzt sind und durchaus nach längerem Gesundungsprozeß eine Reduziereng des Grades der Behinderun möglich ist.
- Begünstigungen für Schwerbehinderte richten sich nach dem Grad und der Art der Behinderung. Bitte im Schwerbehindertenrecht nachsehen.
- Ich wei0 ja nicht, wie alt du bist, aber eventuell spielt bei dir auch die Berufsunfähigkeit eine Rolle Dazu müßtest du mit deiner Krankenversicherung Verbindung aunehmen.
Mehr kann ich dir nicht sagen.
mfg Manni
Hallo,
es steht dem zuständigen Amt jederzeit frei, den vergebenen GdB zu überprüfen. Falls die begründete Vermutung besteht, daß die Beeinträchtigungen in täglichen Leben nicht mehr so gravierend sind, wie seinerzeit angenommen, so kann das Amt eine Rückstufung vornehmen. Normalerweise wird dazu aber ein Gutachten erstellt, wozu Sie selbst vorher gehört werden! Werden Sie vorher nicht angehört, kann das schon ein guter Grund sein für einen Widerspruch.
Am besten warten Sie erst einmal den Bescheid ab und reagieren dann.
Klicken Sie einmal auf den von mir am Ende angegebenen LINK und versuchen Sie, den speziell für Ihre Erkrankung vorgeschlagenen GdB zu ermitteln (diese Tabelle nutzt auch das Versorgungsamt zur Beurteilung).
Wenn was schief läuft, dann gehen Sie zu einem Anwalt für Sozialrecht oder zum Sozialverband (ehemals VdK). Dort erhalten Sie über ihre Rechtsschutzversicherung oder sonst preisgünstige Hilfe.
Und bedenken Sie bitte, die Ämter sparen gerne, weil sie wissen, daß die meisten die Umstände eines Widerspruches oder einer Sozialklage scheuen!
Also nur Mut und nie aufgeben!
Viel Glück + Grüße aus Bonn…
siebengebirgler
Am besten Du schreibst das kommende Schrewwiben ab und stellst es hier anonymisiert ein. Dann melde ich mich wieder, D.
Hallo Dieter,
es tut mir leid, das ich erst jetzt auf diese Frage antworten kann. Ich war viel unterwegs und habe auch mit meiner eigenen Situation mich beschäftigen müssen, soll aber keine Entschuldigung sein, nur zur Erklärung.
Nun zu deiner Frage, vielleicht ist diese Antwort ja schon zu spät dran, bei jeder Ablehnung grundsätzlich Einspruch einlegen, damit eventuelle Fristen nicht übersehen werden. Leider kann ich nicht beurteilen, wie sich deine Behinderung darstellt, inwieweit du körperlich beeinträchtigt bist oder welche Einschränkungen mit deinen Sinnesorganen vorhanden sind? Aber da gibt es doch sicherlich Ärzte oder Personen deines Vertrauens, die für die Beurteilung deiner Situation zu einer Aussage imstande sind.
Aber es bleibt einem nicht erspart, selbst um seine Rechte zu kämpfen, ob mit oder ohne Hilfe. Es gehört sicherlich auch ein wenig Glück zum positiven Ergebnis dazu. Ich wünsche dir auf jedem Fall den Erfolg und das nötige Glück bei dieser Aktion. Eine kurze Info über den Ausgang würde mich interessieren!?
Grüße aus Sachsenheim Hans-Jürgen