Schwerbehindert mit 90% aber kein Merkzeichen RF im Ausweis

Hallo Zusammen,

meine Mutter hat eine Schwerbehinderung von 90%. Allerdings kein RF für die Rundfunkbefreiung im Ausweis.
Meines erachtens erfüllt sie aber alle Kriterien dafür.

Weiss wer wo ob und wie ich das ändern lassen kann?

Danke

Hallo,

[hier][1] steht:

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen können:

  • Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
  • Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF“
  • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
  • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde

und

Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben:

  • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des
    Rundfunk­beitrags­staatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an
    Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine
    hochgradige Sehbehinderung gegeben ist
  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundes­versorgungsgesetz (BVG))
  • Sonderfürsorge­berechtigte (§ 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG))

Also wenn überhaupt RF, dann auch nur Ermäßigung und nicht Befreiung, es sei denn, sie empfängt eine der hier angegebenen Leistungen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Wohl auch dort, wo der Ausweis ausgestellt wurde, also beim zuständigen Versorgungsamt bzw. der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Gruß
Christa
[1]: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html