Guten Tag,
darf/muß der Betriebsrat die Namen und den Grad der Schwerbehinderten im Betrieb wissen, wenn es einen Schwerbehinderten-Beauftragten gibt?
Vorab schon vielen Dank für die Info -
LG Bibi
Guten Tag,
darf/muß der Betriebsrat die Namen und den Grad der Schwerbehinderten im Betrieb wissen, wenn es einen Schwerbehinderten-Beauftragten gibt?
Vorab schon vielen Dank für die Info -
LG Bibi
Guten Tag,
Moinsen
darf/muß der Betriebsrat die Namen und den Grad der
Schwerbehinderten im Betrieb wissen, wenn es einen
Schwerbehinderten-Beauftragten gibt?
Ja!
Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Geschäfte unerläßlich.
Ergibt sich aus einer Reihe Vorschriften des BetrVG.
Explicit nur mal der grundsätzliche § 75 Absatz 1 genannt.
Zitat:
Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung , ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__75.html
Ohne Kenntnis darüber, wer den Status als schwerbehinderter MA hat, kann auch nicht darüber gewacht werden.
In einem guten Miteinander zwischen BR und SBV, gerade in Groß-/Filialbetrieben, macht dieses auch insofern Sinn in meinen Augen, da der BR auf Grund seiner höheren zahlenmäßigen Präsenz gegenüber der SBV, viel eher Informationen erhält/Situationen oder Probleme mitbekommt und somit die SBV frühzeitig informieren und „ins Boot holen“ kann…
Gruß
MG
Vorab schon vielen Dank für die Info -
LG Bibi
Gruß
MG
Hallo
Nur so zur Sicherheit: Meinst Du, ob der AG es dem BR melden muß, sobald er Kenntnis erlangt? Oder ob ein AN sich dem SBV gegenüber offenbaren muß?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder
sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder
Weltanschauung, ihrer Behinderung , ihres Alters, ihrer
politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oderOhne Kenntnis darüber, wer den Status als schwerbehinderter MA
hat, kann auch nicht darüber gewacht werden.
mit der selben Argumentation müssten dann ja auch alle anderen Informationen offengelegt werden - in beide Richtungen. Der Betriebsrat soll also dem Arbeitgeber eine Liste mit Gewerkschaftsmitgliedern aushändigen dürfen oder gar müssen?
meinen Augen, da der BR auf Grund seiner höheren zahlenmäßigen
Präsenz gegenüber der SBV, viel eher Informationen
erhält/Situationen oder Probleme mitbekommt und somit die SBV
frühzeitig informieren und „ins Boot holen“ kann…
Ins Boot holen kann und sollte der BR die SBV auch ohne zu wissen, wer eine Behinderung hat. Abwinken kann die dann ja immer noch.
Gruß
Nils