Schwerbehinderte: Erhöhter Kündigungsschutz

Hallo.
Kann mir jemand sagen ab welchem Behinderungsgrad der erhöhte
Kündigungsschutz gilt?
Gruss
Peregrin

Hallo,
ab 50%, siehe http://www.google.de/search?hl=de&q=GdB+K%C3%BCndigu…
Gruß, Claus

Hallo ! Bei Kündigung und Schwerbehinderung auch § 90 IIa SGB IX beachten, danach findet das Kapitel 4 (Kündigungschutz) „keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte.“

Gruß, Diplomjur.

Hallo.
Kann mir jemand sagen ab welchem Behinderungsgrad der erhöhte
Kündigungsschutz gilt?
Gruss
Peregrin

Hallo

Ergänzend zu Diplomjur:

ab 50%

oder ab 30% und man ist gleichgestellt

Allerdings greift der besondere Küschutz erst nach Ablauf der Wartezeit (erste 6 Monate der Beschäftigung)

Gruß,
LeoLo