Hallo,
eine schwerbehinderte Person bewirbt sich auf eine Stelle im ÖD. Die Person erhält eine Absage. Die Person fragt schrifltich nach den Absagegründen und verweist auf die Schwerbehinderung. Darauf erhält die Person dann doch eine Einladung zum VG. Die Bewerbungsfrist war nach Einladung bereits 2,5 Wochen abgelaufen. Eingestellt werden soll/te zum 1.5. Das VG ist jetzt allerdings erst am 6.5.
Sicherlich ist das mit den Daten so gang und gäbe, weil nach Ablauf der Bewerbungsfrist infragekommende Bewerber sortiert und zu VGn eingeladen werden müssen und zum ausgeschriebenen Einstellungsdatum sind diese VGs und die abschließende Auswahl ohnehin nicht zu schaffen? Immerhin hatte man als Bewerber nach Stellenveröffentlichung ca. 2,5 Wochen Zeit, sich zu bewerben.
Allerdings wird die Person das Gefühl nicht los, jetzt „nur“ eine Einladung zum VG erhalten zu haben, weil sie schwerbehindert ist. Die Aufgabenschwerpunkte und das Profil sind mehr als erfüllt. Entsprechende Berufserfahrung ist vorhanden. Bezahlung erfolgt „nur“ nach E EG 5. Darüber hinaus ist es ja im ÖD wiederum gang und gäbe, eine bereits intern besetzte Stelle, dennoch öffentlich ausschreiben zu müssen.
Was ist also eurer Meinung nach, von dem o. g. Vorgehen zu halten?
Gruß
Terence Spencer