Schwerbehinderte dürfen 3 Monate nach Feststellung der Schwerbehinderung von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Da ich nichts von diesem kurzen Zeitraum gewusst habe, stellt sich die Frage ob man nach einer Erhöhung des %-Satzes der Schwerbehinderung z.B. von 50 % auf 60 % diese Möglichkeit nochmals hat ?
Chron. Kranke oder Schwerbehinderte dir im Besitz eines Schwerbehindertenausweises von mindestens GdB 50 sind, können privat K-versicherte einen Antrag auf --freiwillige Mitgliedschaft-- in der GKV stellen. Das Sonderkündigungsrecht ist für einen 3 monatlichen Zeitraum ab der Feststellung einer GdB möglich bei Erhöhung nicht mehr.So kenne ich das.
Hallo,
Nach Ablauf der 3 Monate nach Feststellung der Schwerbehinderung bei einem Grad der Behinderung von 50 kannst Du mit einem Grad von 60 auch nicht mehr wechseln.
Für die Aufnahme in eine Gesetzliche Krankenkasse gibt es bei den Kassen auch Altersbeschränkungen siehe Tabelle http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meld…
Falls Sie diese Altersgrenzen noch nicht erreicht haben, geht ein Wechsel nur wenn Sie unter die Versicherunggrenze fallen würden. Diese liegt für 2011 bei 49500€. Vor einer Kündigung sollten Sie erst einmal Kontakt mit einer der in Fragekommenden Krankenkasse aufnehmen.
MFG
Karlheinz50
Hey Lieber Kamrad,
versuch doch bitte vor Ort beim SoVD Deine Frage an zu bringen,da bist auf der Sicheren Seite.(Eine Mitgliedschaft ist von Vorteil,aber nicht erforderlich!)Bitte informiere mich doch vom Ergebnis!
mfg.
richter63
Tut mir leid, davon weiss ich rein gar nichts.
MfG - Leo
Hallo Buehli,
darüer weiß ich leider nichts, war immer gesetzlich versichert . Aber ruf doch einfach mal bei Deiner AOK oder Barmer oder einer anderen gesetzlichen Kasse vor Ort an und frag dort nach. Die können sicher kompetent Auskunft geben.
Gruß Michael
Hallo,
da kenne ich mich nicht aus. Ich würde einfach einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen und mich auf diese Möglichkeit verweisen. Mehr wie den wechsel ablehen kann keine Krankenkasse.
Ich würde es bei einer Ablehnung einer Kasse einfach auch mal bei einer Anderen einen Antrag stellen. Manchmal habe ich das Gefühl, es kommt auf die Tagesform des einzelnen an.
Gruß
Hallo buehli,
von dieser Reegelung habe ich noch nie etwas gehört.
Wer immer dies gesagt hat, hat dir nicht die Wahrheit gesagt.
Es geht beim Wechsel von privater in die gesetzliche Versicherung nur rein nach Einkommen und eventuell nach einer erforderlichen Vorversicherungszeit.
Schwerbehinderung ist kein Grund um innerhalb der beiden Systeme zu wechseln!!
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo, das wird m.E. nicht klappen. § 9 SGB V(siehe Internet unter SGB V) stellt hier die Fakten relativ deutlich dar, nämlich 3 Monate nach „Feststellung der Schwerbehinderung“. Ausserdem können die Kassen noch Eingrenzungen zum Eintrittsalter in ihrer Satzung aufnehmen! Da sich keine gesetzliche KK nach der freiwilligen Versicherung eines Schwerbehinderten „reißen“ dürfte, wird man sicherlich auch nicht ausnahmsweise bei einer Erhöhung des % Satzes wechseln können.
VG
ayro
sorry aber dazu habe ich keine ahnung
Hallo
kann ich nicht sagen, ich würde den neuen Bescheid nehmen und zu einer Kasse gehen
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com
Hallo,
nach den mir vorliegenden Informationen ist dies nicht mehr möglich, da die Schwerbehinderteneigenschaft schon vorher festgestellt wurde.
Hallo Buehli,
bin heute aus dem Urlaub und habe Deine Anfrage gelesen. In diesem Fall bin ich überfragt und kann Dir nicht weiterhelfen.Könntest Du mir falls Du eine Antwort bekommst mir diese auch zusenden ?
Vielen Dank
Roberta
Tut mir leid aber leider kann ich Ihnen dabei nicht behilflich sein .
Mfg Chantalia
Hallo!
Möchte auch gerne wechseln. Bin auch noch in der Frist. Nur leider kann ich keine Versicherung finden die einen mit 52 Jahren noch aufnehmen will.Kennst Du vielleicht eine?
Stephan
Hallo,
ich habe so eine Liste, da gibt es einige. Ich nenne mal die ersten 5. Ich hoffe, das ist noch gültig:
BIG, BKK Basell, BKK Ernst & Young, BKK Herford, BKK KBA
MfG
Klaus