Habe vor einiger Zeit gehört, das eine Insulinpflicht automatisch mit einem GdB von 30% belegt ist. Hatte bisher nur 20% und will nun aufstocken wg. Gleichstellung.
Hab dann einen Antrag gestellt und auch mein BZ-Tagebuch eingereicht, das waren aber genau die Werte über den Sommer, wo ich wg. Urlaub nicht so genau dokumentiert habe und auch oft pi*Daumen gespritzt habe. Nun hat man den Antrag abgelehnt.
Dann hab ich mich schlau gemacht und gelesen, das es nix mit „automatisch“ ist, sondern dass man da ganz schön drum kämpfen muss.
Meine Frage: soll ich jetzt Wiederspruch einlegen oder lieber in 3 Monaten oder so nochmal neu beantragen?
Hi,
du bekommst dann eine Erhöhung des GdB, wenn du eingeschränkter bist. Das heißt zum einen, dass du trotz zusätzlicher Erkrankung keinen höheren GdB bekommst, wenn Du eben nicht eingeschränkter bist.
Du bekommst auch keine Erhöhung, wenn sich deine Insulinwerte verändern - Du bist ja dadurch nicht weiter eingeschränkt.
Märchenland ist es auch keines, deswegen hilft Wünschen (= antrag stellen) alleine auch nichts.
Selbst ein objektives Voranschreiten der Krankheit nützt nichts, wenn eben dadurch die Einschränkung nicht größer wurde. Ich habe MS, GdB 30 (nix Prozent übrigens…), gleichgestellt. Bei Antragstellung hatte ich „nur“ Gesichtsfeldeinschränkungen im Bereich des peripheren Sehens. Jetzt habe ich auch fluktuierende Taubheitsgefühle in den beinen. Da die aber nicht dazu führen, dass ich irgendwas nicht mehr kann, was ich vorher konnte, oder besonderer Pflege oder Schonung bedürfen, brauche ich einen Verschlimmerungsantrag gar nicht erst zu stellen.
Da es bei Dir um die Gleichstellung geht, es also wichtig wäre, die 30 zu kriegen, wäre es trotzdem wichtig, den Antrag nochmal zu stellen, vllt mit Hilfe des VdK oder einer ähnlichen Einrichtung und einem entsprechend formulierten Gutachten des behandelten Arztes. Der muss allerdings einen Grund finden, warum 30 gerechtfertigt ist, und das mit der Gleichstellung sollte auch irgendwo erwähnt sein. Deswegen: Hilfe holen.
Trotzdem gilt: Garantie gibt es keine, denn lügen darf keiner der beteiligten.
die franzi
Es geht ja hier nicht ums lügen - laut Gesetz stehen mir schon 30% zu, aber da ist eine Voraussetzung, das man des dokumentieren kann. Ich denke ich bin daran gescheitert. Ein Infoblatt der deutschen Diabeteshilfe hat mir da die Augen geöffnet.
Mir gings halt darum zu erfahren, ob ich den Antrag in 3 Monaten nochmal ohne weiteres stellen kann oder ob ich ihn lieber jetzt durchboxe.
Beides ist erlaubt.