Hallo,
ich bin schwerbehindert mit 70% ohne buchstaben aber nun möchte ich noch das g für gehbehindert beantragen.
ich habe ein teilweise gelehmten rechten arm dafür hab ich die 70% aber ich habe auch noch asthma und eine krumme wirbelsäule (durch das hängen des rechten arms denke ich mal)
reichen diese beiden dinge schon für den Buchstaben?
Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß.
Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen.
Stelle einen Antrag beim Versorgungsamt und nehme am besten deinen behandelnden Arzt mit ins Boot.
Vielleicht hast du Glück und es klappt mit dem G.
die Stelle von der Du die 70% hast, ist auch für die Merkzeichen in den Ausweisen zuständig. Bei uns ist das das Versorgungsamt oder das sogenannte Amt für soziale Angelegenheiten. Du stellst dort einen „Antrag auf Veränderung“ und teilst alle medizinisch relevanten Sachverhalte mit und fügst ggflls. Stellungnahmen und Bescheinigungen Deiner behandelnden Ärzte bei. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, denn diese sind vom Amt individuell und für jeden unterschiedlich zu bewerten und festzustellen!