Hallo Allerseits,
Durch einen Unfalll bedingt, habe ich einen Schwerbehindertenausweis beantragt und diesen auch bekommen. Festgestellt wurde das Merkzeichen G bei 60 % Grad der Behinderung. Alles schön und gut. Aber was habe ich nun davon? Helfen würde mir mit Sicherheit ein Ausweis fürs Auto, damit ich auf Behindertenparkplätzen parken darf um so nicht mehr so weit zum Geschäft laufen zu müssen. Aber steht mir das bei dem Grad der behinderung zu? Wo müßte ich überhaupt so was beantragen? Ihr seht schon ich bin neu auf dem Gebiet. Auch weiß ich nicht genau was im Bereich Arbeit zu erwarten habe. Ich werde ab 05.12.05 wieder eingegliedert. Ich wäre also wirklich dankbar wenn mir da jemand was handfestes zu sagen könnte.
Einen lieben Gruß, Tim.
Hallo,
das, was hier angesprochen wird, nennt man Parkerleichtung, Merkzeichen „aG“ - außergewöhnlich Gehbehindert.
Aussergewöhnlich gehbehindert sind in aller Regel behinderte Menschen, die sich aufgrund der Schwere der Behinderung nicht oder nur sehr kurze Stecken ausserhalb ihres Kfz bewegen können (ca. 20 Meter). Zu diesem Personenkreis gehören DOPPEL-Ober- oder Unterschenkelamputierte, Querschnittsgelähmte und Menschen, die diesem Personenkreis aufgrund der Schwere der Behinderung gleichzustellen sind. Mit dazu können sehr schwer Herz- und Lungenkranke gehören.
Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt in aller Regel 100, Ausnahmen sind aber möglich.
Ansonsten ich kann nur empfehlen, sich erst zu erkundigen, welche Möglichgkeiten nach dem Schwerbehindertenrecht bestehen, und dann einen Antrag zu stellen.
Anstatt erst den Antrag zu stellen und dann zu fragen: was kann ich mit meinem Schwerbehindertenausweis anfangen. Das kostet richtig Geld, aber wir haben’s ja noch dicke…
Gruss
Andreas
Durch einen Unfalll bedingt, habe ich einen
Schwerbehindertenausweis beantragt und diesen auch bekommen.
Festgestellt wurde das Merkzeichen G bei 60 % Grad der
Behinderung. Alles schön und gut. Aber was habe ich nun davon?
Hallo tim, schau mal hier auf der Seite nach http://www.global-help.de/merkzeichen-abhaenige-nach…
Da findest du eine ganze Menge Fakten zur Behinderung. Hab jetzt mal den Direktlink zum Merkzeichen „G“ gepostet, aber es lohnt sich, auch mal die Bereiche unten auf der Seite einfach so anzuklicken (z.B. Vergünstigungen, Wissenswertes usw.) und dann in den Unterkategorien zu lesen.
MfG
Hi Tim,
mit 60 % brauchst Du gar nicht erst anzufangen. Einen Parkausweis bekommst Du erst mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 % verbunden ist. Solche Leute gehen nicht, sie schleppen sich dahin und sind deshalb auf Behindertenparkplätze angewiesen.
Gruß Ralf
Hallo Allerseits,
Durch einen Unfalll bedingt, habe ich einen
Schwerbehindertenausweis beantragt und diesen auch bekommen.
Festgestellt wurde das Merkzeichen G bei 60 % Grad der
Behinderung. Alles schön und gut. Aber was habe ich nun davon?
Hallo Tim, u.a. hast Du auch steuerlich Vorteile (sofern Du natürlich etwas zu versteuern hast): z.B. kannst Du einen Schwerbehinderten-Pauschbetrag steuerlich absetzen, der mit 60 % meines Wissens bei 720 Euro liegt, bei „G“ auch Parkgebühren während der ARbeitszeit sowie die tatsächlichen Kfz-Kosten je gefahr. Kilometer. Da kannst Du einiges sparen, denke ich. Erkundige Dich mal, ob das noch aktuell ist. Alles Gute, Eva
Hallo
Aber was habe ich nun davon?
Finanzielle Vorteile!
- Freibeträge bei der Steuer
- Besserer Schutz bei Entlassungen. Als Schwerbehinderter wird es schwieriger dich rauszuschmeißen.
- Ermässigte Eintrittsgebühren bei allen möglichen Veranstaltungen.
- Alternativ zu der zusätzlichen Km-Pauschale gibt es bei bei Merkzeichen ‚G‘ oder zusätzlich bei ‚Bl‘, ‚H‘ bzw. ‚aG‘ eine extra erteilten ‚Beförderungsmarke‘ der öffentliche Personenverkehr.
Du zahlst 60,00 € pro Jahr und kannst im Umkreis von 50 KM alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. - 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr.
Ein Schwerbehindertenausweis kann, je nach Lebensumstände, Tausende von Euros wert sein.
Gruß
Carlos
Hi Ralf,
mit 60 % brauchst Du gar nicht erst anzufangen. Einen
Parkausweis bekommst Du erst mit einer außergewöhnlichen
Gehbehinderung, die mit einem Behinderungsgrad von mindestens
90 % verbunden ist.
das ist so nicht richtig, man braucht allerdings sehr viel Geduld. Mein Freund ist 70 % schwerbehindert und hat einen Parkausweis. Dafür hat er allerdings zwei Jahre prozessieren müssen um das Merkzeichen aG zu bekommen, weil das Versorgungsamt zuerst nicht anerkennen wollte, dass er so stark eingeschränkt ist.
Solche Leute gehen nicht, sie schleppen
sich dahin und sind deshalb auf Behindertenparkplätze
angewiesen.
Mein Freund geht auf Krücken, kann auch weitere Strecken laufen (langsam und es ist mühsam für ihn aber es geht). Trotzdem ist er natürlich immer froh, wenn er einige Meter weniger laufen muss.
Liebe Grüße
Sue
Hi Sue,
vielleicht ist das regional unterschiedlich. Das Versorgungsamt versteckt sich hinter den AA (Anonyme Arsc…) vom Medizinischen Dienst, da kriegst du nie einen zu packen. Letztlich gab bei meiner Holden dann ein Gutachten eines Prof. Dr. mult aus der Reha-Klinik den Ausschlag, dass sie von 80 % auf 90 % und aG eingestuft wurde.
Gruß Ralf