Wie lange dauer so eine Ausstellung?
Angenommen, der Antrag wurde im Mai 2007 gestellt.
christina
Wie lange dauer so eine Ausstellung?
Angenommen, der Antrag wurde im Mai 2007 gestellt.
christina
Hallo Christina,
das ganze ist wohl von mehreren Faktoren abhängen. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es lange.
Das Versorgungsamt fordert gemäß der Angabe im Antrag Unterlagen bei den behandelnden Ärzten und ggf. Kliniken an (wenn sie von der Schweigepflicht befreit sind). Diese müssen die geforderten Unterlagen dann zurückschicken. Danach geht das ganze zum Gutachter des Versorgungsamtes und der legt den GdB fest. Den bekommt der Antragsteller dann mitgeteilt und kurz darauf wird dann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Das ganze hängt also sehr davon ab, wie schnell die behandelnden Ärzte/Kliniken die geforderten Unterlagen ausstellen. Manche sind sehr fix, manche lassen sich da recht lange Zeit.
Ggf. wäre ein Anruf beim Versorgungsamt sinnvoll, um nachzufragen wie weit die Bearbeitung ist bzw. welche Unterlagen noch fehlen.
Grüße, eeyore
Wie lange dauer so eine Ausstellung?
Angenommen, der Antrag wurde im Mai 2007 gestellt.
Hei Christina, dass kann dauern(mittlerer Erfahrungswert 4 Wochen bis 4 Monate) hängt aber auch mit davon ab, wie oft man da anruft und nervt.Dann geht es oft schneller. Leider Erfahrungswert. Aber erst mal fragen, woran es hängt, kann ja nicht schaden. Am längsten dauert es, wenn man nur wartet.
Bei einer Bekannten von mir hat es gerade 2 Tage gedauert. Ihr Vater hatte früher im Amt gearbeitet und den Antrag persönich hingetragen.
Tja.
Grüße Allu
Hallo,
bei meinem Sohn hat es 8 Wochen gedauert.
Du kannst nach 6 Monaten Untätigkeitsklage einlegen. Es ist ratsam, das vorher anzukündigen. Meist werden die dann ganz schnell.
§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
LG Belle
Wie lange dauer so eine Ausstellung?
Angenommen, der Antrag wurde im Mai 2007 gestellt.
christina
Hi,
ich würde auch, wie von eeyore empfohlen, beim Amt anrufen und fragen, von welchen Ärzten noch Unterlagen fehlen. Dann würde ich diese Ärzte anrufen und dort mal ein bisschen Druck machen.
Gruß
Nelly