Moinsen…
Hab mal ne Frage, hab jetzt auf Antrag zwecks Neufeststellung folgendes vom Versorgungsamt zuerkannt bekommen.
Grad der Behinderung 90
Merkzeichen G
Das beantragte aG wurde abgelehnt, obwohl mir das Versorgungsamt schriftlich eine „erhebliche Gehbehinderung“ bescheinigt…
Also wozu ist das ganze nun gut, und was kann ich außer der Halbierung der KFZ Steuer damit nun eigentlich anfangen??? Darf ich damit endlich irgendwo auf Behindertenparkplätzen parken? Gibts Sonderregelungen? EU Parkausweis für Behinderte???
Wer kennt sich damit aus?
Bin 49 Jahre alt, und beziehe seid kurzem volle EU Rente auf Zeit.
Hab ich irgendwelche Vorteile jetzt dadurch? Danke für euer Hilfe…
Gruß aus Ostfriesland