Hallo liebe Experten,
jemand, bei dem eine Schwerbehinderung vor einigen Jahren von 40% festgestellt wurde, hat einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Er ist an einer Seite der Hüfte operiert und hat eine Vollprothese bekommen und kann seit der OP nicht mehr richtig laufen, hat das Gefühl, dass sein Bein keinen Halt hat, hat Schmerzen, hat das Gefühl beim Laufen, dass das Bein ihm nicht gehorcht und kann ohne Gehhilfe nicht laufen. Er war arbeitsunfähig geschrieben, bis zur Aussteuerung. Der Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass diese Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit den anderen vorliegenden Beeinträchtigungen nicht so schwerwiedgend sind, so dass sie den festgestellten GdB nicht erhöhen.
Jedenfalls will derjenige einen Widerspruch einlegen. Gibt es einen Tipp, was man im Widerspruch schreiben könnte, sodass er wenigstens 50% anerkannt bekommt?
Vielen Dank
Heike
Hallo,
Nein.
Ist etwas schlimmer geworden? Nur irgendein Gefühl zu haben, dürfte i.d.R. nicht zu einer Höherbewertung führen.
Gruß
ja, das ist schlimmer geworden. Wenn man das vor und nach der OP vergleicht, ist es schlimmer gewordenm, ausserdem ist das doch sofern schlimmer, da das ja nicht mehr das eigene Hüftgelenk ist.
Hi,
ich glaube nicht, dass er durch irgendetwas, was er schreibt, die 50% bekommt. Wahrscheinlich wird er auf weiteren ärztlichen Gutachten bestehen müssen. Denn letztendlich kann das ja nur ein Arzt feststellen.
Gruß
Nelly
Moin, Heike,
ausserdem ist das doch sofern schlimmer, da das ja nicht
mehr das eigene Hüftgelenk ist.
es fühlt sich so an, das hilft aber nicht - für Gefühle gibt es keine Prozente. Was sollen da die Leute sagen, die keinen einzigen eigenen Zahn mehr haben? Kauen können sie trotzdem.
Die Behinderung muss schon eine Behinderung sein, so dass ein Arzt die Einschränkung der Beweglichkeit attestieren kann.
Gruß Ralf
ausserdem ist das doch sofern schlimmer, da das ja nicht mehr das eigene Hüftgelenk ist.
Diese Aussage ist so u. allgemein nicht richtig!
Ein neues Hüftgelenk verbessert in d. Regel d. Lebensqualität, da d. Patient anschliessend an den Heilungsprozess, weitestgehend schmerz- und beschwerdefrei sein sollte!
Es wäre zu überlegen sich an den Operateur zu wenden und die Beschwerden zu schildern.
MfG ramses90.
Hallo,
es kommt für mich nicht klar rüber, welche Behinderung bisher anerkannt war ? Ein Hüftgelenksleiden ?
Wenn bisher ein Hüftgelenksleiden anerkannt war, und jetzt eine prothetische Versorgung erfolgt, dann ist im Normalfall keine Erhöhung des GdB zu erwarten. Nur bei extremen Behinderungen durch ein schlechtes OP-Ergebnis kann ein höherer GdB in Frage kommen.
Man könnte ja auch erstmal 6 Monate abwarten, um zu sehen, ob sich noch etwas bessert.
Ansonsten Widerspruch mit dem Hinweis auf das schlechte OP-Ergebnis.
Gruss
Andreas
Hallo Heike,
es stellt sich die Frage, wann der Bescheid erlassen wurde.
Seit 01.01.09 gilt eine neue Rechtsgrundlage zur Bewertung, die Anlage zu § 2 der VersMedV.
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf
In dieser Bewertungsgrundlage hat sich grundsätzlich geändert, daß dauerhafte und/oder schwere Schmerzen u. U. zusätzlich zu bewerten sind. Ich empfehle Dir daher, mal ab S. 85 nachzulesen, ob Du da Argumente findest.
Wenn ein Betroffener mit einem GdB von 40 noch im Arbeitsleben steht oder arbeitslos ist, empfiehlt sich aber auf jeden Fall - unabhängig vom weiteren Vorgehen beim Versorgungsamt - ein Antrag auf Gleichstellung bei der zuständigen AA.
&Tschüß
Wolfgang