Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellung

Hi!

Ich habe vor ein zwei, drei Wochen einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bzw. eine Gleichstellungsbescheinigung gestellt.
Gestern wurde mir geantwortet, dass ich angeben muss, bei welchen Ärzten oder Stellen Angaben über meine Krankheit (Stottern) vorliegen. Im Antrag wurde jedoch nur nach Behandlungen in den letzten zwei Jahren gefragt. Jedoch war ich zuletzt vor drei Jahren in Behandlung, habe diese aber nicht fortgesetzt, da es momentan keine Therapie gibt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt, auch wenn eine Vielzahl von Therapeuten irgendwelche Pseudowissenschaftler beauftragen das Gegenteil zu „beweisen“.
Also ich möchte wissen, ob eine Behandlung in den letzten zwei Jahren zwingend ist, und wenn nicht, bei welchen Stellen ich mein Stottern, das eigentlich jeder Mensch der nicht Taub ist hören kann, ansonsten nachweisen kann.

Hallo,

Also ich möchte wissen, ob eine Behandlung in den letzten zwei
Jahren zwingend ist, und wenn nicht, bei welchen Stellen ich
mein Stottern, das eigentlich jeder Mensch der nicht Taub ist
hören kann, ansonsten nachweisen kann.

zwingend ist die Behandlung nicht, es ist nur hilfreich. So ist damit zu rechnen, dass eine Begutachtung durchgeführt wird.

Ansonsten: Sie wollen etwas vom Versorgungsamt, nicht das Amt von Ihnen. Also kann man den Sachverhalt in einem kurzen Brief oder Telefonat schildern, und dann wird das schon klappen.

Gruss

Andreas