Schwerbehindertenausweis - früher in Rente?

Hallo zusammen!

Folgendes erzählte mir kürzlich eine Freundin, und ich wüßte nun gerne, ob das so richtig ist.

„Wer einen Schwerbehindertenausweis hat kann mit 60 Jahren ohne finanzielle Einbuße in Rente gehen.“

Ein Freund von uns, 57, Diabetiker, herzkrank, 4 Bypässe, hat bisher keinen Ausweis beantragt. Aufgrund gesundheitlicher und familiärer Probleme würde er gerne spätestens mit 60 aufhören zu arbeiten, aber das geht nur, wenn er keine Einbuße bei der Rente hinnehmen muss.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik oder Tipps?
Danke, Angelika

hallo angelika,

rente für schwerbehinderte ab 60 ist möglich. mehr zu den voraussetzungen findest du unter: http://www.bfa.de -> rente -> rente wegen alters -> voraussetzungen für die altersrente für schwerbehinderte

den schwerbehindertenausweis sollte er auf jeden fall bei seinem versorgungsamt beantragen. normalerweise sollte der arbeitgeber von so etwas wissen, das sich damit sowohl kündigungsfristen ändern und sich für ihn ggf. eine andere ausgleichsabgabe ergibt, da ein pflichtplatz besetzt ist.

regards bianca

Hallo Angelika!

Grundsätzlich gibt es eine solche Rente. Das Ganze nennt sich „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ und richtet sich nach § 236a SGB VI.

Diese Rente kann ab dem 60. Lebensjahr jeder beziehen, der vor dem 01.01.1951 geboren ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat, als schwerbehindert anerkannt ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.

Allerdings wird auch bei dieser Rente die Altersgrenze für alle, die nach dem 31.12.1940 geboren sind, angehoben. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, mit denen man die Rente ohne Abschläge und Anhebung erhalten kann:

  • Man ist bis zum 16.11.1950 geboren und war bereits am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig.

  • Man ist vor dem 01.01.1942 geboren und es sind 45 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden.

Beide Voraussetzungen treffen für deinen Bekannten nicht zu! Aus diesem Grund kann er die Rente nicht abschlagsfrei erhalten. Er kann zwar mit 60 in Rente gehen, hätte aber dann den vollen Abschlag in Höhe von 10,8 % hinzunehmen.

Eine genaue Berechnung kann entweder die BfA oder eine der LVA’en (je nachdem ob er Arbeiter oder Angestellter ist) erteilen.

Viele Grüße
Flo

Danke für die hilfreichen Antworten! owT

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