Schwerbehindertenparkplatz - Ausnahmegenehmigung

Jemand ist seit 1976 SB mit 70% GDB und Merkzeichen G.

Am 21.01.1982 wurde eine unbefristete Ausnahmegenehmigung mit Behinderten-Parkkarte ausgestellt. Da die „Alten Parkausweise“ ab 2011 nicht mehr gelten, sollte diese umgetauscht werden. Laut LRA fehlen jedoch die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Handelt es sich hier um einen begünstigenden Verwaltungsakt? Was kann man tun?

Hallo,
versteh ich das richtig? Mit 70 % und „G“ einen Behindertenparkausweis bekommen? Da hat er aber Glück gehabt.
Wenn es damals zulässig war, so kann ich mir nicht vorstellen, dass bei der Neufassung der Voraussetzungen ein Bestandsschutz für „Altfälle“ eingerichtet wurde. Somit sehe ich keine Chancen.
Den Ausweis gibt es nur bei 100% und/oder „aG“ und/oder „H“ und/oder „Bl“.

Gruß
HaWeThie

(PS die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf vollständigkeit und richtigkeit)

Hallo,

Moinsen,

versteh ich das richtig? Mit 70 % und „G“ einen
Behindertenparkausweis bekommen? Da hat er aber Glück gehabt.
Wenn es damals zulässig war, so kann ich mir nicht vorstellen,
dass bei der Neufassung der Voraussetzungen ein Bestandsschutz
für „Altfälle“ eingerichtet wurde. Somit sehe ich keine
Chancen.

Es gab (!!) bisher unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern, da gab es zum Teil soetwas wie den „Parkausweis-light“ (z.B. gelber Parkausweis), wodurch man einige Erleichterungen in Anspruch nehmen durfte.

Den Ausweis gibt es nur bei 100% und/oder „aG“ und/oder „H“
und/oder „Bl“.

Stimmt (gottseidank) nicht mehr!!
Seit Sommer 2009 gibt es endlich eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, die die Ausstellung von Parkausweisen zum einen vereinheitlicht und zum anderen auch weitere Personenkreise erfasst…
Zum nachlesen hier (Personenkreise u. a. in den Punkten 136 und 137 genannt):http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/V…

Gruß
HaWeThie

Gruß
MG

(PS die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf vollständigkeit
und richtigkeit)

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hast recht - ich hatte das Merkmal „B“ (auf Begleitung angewiesen) vergessen.