Hallo,bin als Schwerbehinderter(80% AG, B )mit gültigem Parkausweis, der auch gut sichtbar in der Frontscheibe hing, auf einem Schwerbehinderten Parkplatz in der Stadt Bamberg mit einem Bußgeld von 35 € belegt worden. Unter dem blauen Schild für Schwerbehindertenparkplatz hing u.a. noch ein weißes Schild mit der Aufschrift" mit Parkausweis Nr… .
Nun meine Frage ob diese Verwarnung Rechtens ist?
Da laut meinem Beiblatt bis zu 3 Stunden auch auf Privatparkplätzen geparkt werden darf, kann man davon ausgegangen das dies auch für private Schwerbehindertenparklplätze gilt? Vor allem ist nichts in der Rechtslage zu finden, was die Nutzung von Privatparkplätzen für Schwerbehinderte von dieser 3 Stunden Regelung ausnimmt. Vielleicht kann hier jemand genaues berichten
Vielen Dank und Gruß
Hallo,bin als Schwerbehinderter(80% AG, B )mit gültigem
Parkausweis, der auch gut sichtbar in der Frontscheibe hing,
auf einem Schwerbehinderten Parkplatz mit dem Zusatzschild „mit Parkausweis Nr…“ in der Stadt Bamberg mit einem Bußgeld von 35 € belegt worden.
Nun meine Frage ob diese Verwarnung Rechtens ist, da laut meinem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis bis zu 3 Stunden auch auf
Privatparkplätzen geparkt werden darf!
Hallo!
Mit dem Zusatzzeichen „mit Parkausweis Nr…“ wird der Schwerbehindertenparkplatz für eine ganz bestimmte Person reserviert - meistens weil die Person dort wohnt, gelegentlich werden solche sogenannten „Personengebundenen Schwerbehindertenplätze“ aber auch in der Nähe von Arbeitsstätten eingerichtet.
Mit Privatparkplätzen haben diese speziellen Parkplätze nichts zu tun, da sie stets von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden (auf Privatgelände wird üblicherweise durch Gemeindliche Vollzugsbedienstete auch nicht verwarnt). Somit ist die Verwarnung rechtens.
MFG