Schwerbehindertenpauschale

Hallo!

Ein Arbeitnehmer hat ein Kind, welches bis zum 14.01.2008 zu 100 % schwerbehindert war. Zusätzlich hat das Kind einen „H“-Vermerk. Der Arbeitnehmer hat auf der Steuerkarte 2008 einen Freibetrag von 3700 Euro bekommen.

Ab dem 15.01.2008 ist das Kind nur noch zu 70% schwerbehindert.

Nun die Frage: Bei der Steuererklärung kann der Arbeitnehmer in der Anlage Kind nicht die Schwerbehinderungen trennen, also angegeben, vom 01.01. - 14.01.08 100% und ab 15.01. - 31.12.2008 70%.

Wie ist dies in der Anlage Kind einzutragen?

Der Arbeitnehmer hat hilfweise die Schwerbehinderung von 100% mit H-Vermerk vom 01/2008 - 01/2008 eingetragen. In der Steuerberechnung (Elster) wird nicht 1/12 des Freibetrages berücksichtigt, sondern die ganzen 3700 Euro. Ist das richtig? Gilt hier ein Jahresprinzip?

Was ist zudem mit der Pflegepauschale von 924 Euro. Wird diese anteilig berücksichtigt oder für das ganze Jahr?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Carsten

In der
Steuerberechnung (Elster) wird nicht 1/12 des Freibetrages
berücksichtigt, sondern die ganzen 3700 Euro. Ist das richtig?
Gilt hier ein Jahresprinzip?

Was ist zudem mit der Pflegepauschale von 924 Euro.
oder für ganze Jahr?

ja